«Datenschutz goes Mainstream» - Ein Monat nach Start neuer EU-Regeln

22.06.2018 11:38

500 Millionen EU-Bürger müssen seit einigen Wochen darüber informiert

werden, welche Daten von ihnen gesammelt werden. Aber klicken die
Verbraucher entsprechende Hinweise nicht ohnehin einfach weg? Selbst
wenn, ihnen wäre trotzdem geholfen, sagt Jan Philipp Albrecht.

Brüssel (dpa) - Die seit kurzem geltenden EU-Datenschutzregeln haben
die Position der Internet-Nutzer nach Ansicht des Europapolitikers
Jan Philipp Albrecht (Grüne) schon in den ersten Wochen deutlich
gestärkt. Selbst wenn Nutzer nicht alle Datenschutz-Hinweise lesen
würden, hätten Verbände jetzt die Möglichkeit, gegen illegale
Praktiken vorzugehen.

«Da wird deutlich mehr Angriffsfläche geschaffen für diejenigen, die

sich gegen verbraucherrechtswidrige Praxis wehren wollen», sagte
Albrecht der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. Auf dieser
Grundlage hätten die ersten Verbraucherverbände bereits mehrere
Verfahren angestrengt. Albrecht hatte die Datenschutzgrundverordnung
maßgeblich für das Europaparlament mit den EU-Staaten verhandelt.

Nach zweijähriger Übergangszeit gelten die neuen EU-Datenschutzregeln
seit dem 25. Mai in allen 28 EU-Ländern. Sie sollen vor allem
Verbraucher besser schützen. So wird etwa die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden
deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber
informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und
Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem dann zustimmen.

Bei Verstößen drohen Unternehmen hohe Geldstrafen. Beschweren können

sich die EU-Bürger bei den nationalen Datenschutzbehörden - und
müssen sich nicht mehr an die Behörden des Landes wenden, in dem das
betroffene Unternehmen seinen Sitz hat.

Bis Donnerstag waren bei den Datenschutzbehörden 29 solcher
grenzüberschreitenden Fälle gemeldet worden, wie Europas oberste
Datenschützerin Andrea Jelinek der dpa sagte. Diese Fälle würden
jetzt geprüft. Die allererste Beschwerde richtete sich gegen Facebook
und war am 25. Mai um 1.26 Uhr eingegangen, wie die Chefin des
EU-Datenschutzausschusses sagte.

Diese Beschwerde war von dem Verein «Noyb» des österreichischen
Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems eingereicht worden.
Dieser beschwerte sich außerdem über Google sowie die
Facebook-Dienste Instagram und WhatsApp. Die Konzerne zwängen Nutzer,
Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, ohne die die Dienste überhaupt
nicht genutzt werden könnten, hieß es. Das sei ein klarer Verstoß
gegen die DSGVO.

Grundsätzlich habe das Interesse am Thema Datenschutz in den
vergangenen Wochen auch unter Verbrauchern zugenommen, betonten
Albrecht und Jelinek. «So viel, wie Leute sich seit dem 25. Mai mit
Datenschutz beschäftigt haben, das hat es noch nie in dieser Form
gegeben», sagte Albrecht. Jelinek formuliert es so: «Datenschutz goes
Mainstream.»