EU-Gericht: Parlament durfte Journalisten Dokumente verweigern

25.09.2018 17:45

Welche Informationen muss das EU-Parlament an Journalisten
herausgeben? Dokumente zu Kosten und Abrechnungen von Abgeordneten
kann es für sich behalten, wie das EU-Gericht jetzt urteilte.
Medienvertreter wollen das nicht hinnehmen.

Luxemburg (dpa) - Es geht um Reisekosten, Tagegelder, Zulagen: Nach
einem Urteil des EU-Gerichts hat das Europäische Parlament
Journalisten zu Recht Dokumente verweigert, die Ausgaben und
Abrechnungen von Europaabgeordneten betreffen. Die Journalisten
hätten nicht wie erforderlich die Notwendigkeit der Übermittlung der
personenbezogenen Daten nachgewiesen, befanden die Luxemburger
Richter in ihrem am Dienstag ergangenen Urteil (Rechtssachen T-639/15
bis T-666/15 und T-94/16). Auch die Absicht, eine öffentliche Debatte
einzuleiten, reiche hierzu nicht aus.

Die Anwältin aller klagenden Journalisten und Verbände, Nata?a Pirc
Musar, kritisierte die Entscheidung scharf. «Dieses Urteil sagt im
Grunde, dass die EU-Parlamentarier - wenn es ihnen politisch hilft -
einfordern können, dass der persönliche Datenschutz höher steht als
die Transparenz.» Jedes Jahr sei nun die Verwendung von 62 Millionen
Euro an öffentlichen Geldern «total geheim». Sie verwies auf einen
Fall, in dem ein Abgeordneter für die Pflege seiner Mutter im
Altenheim mit öffentlichen Geldern bezahlt habe.

Mehrere Journalisten und Journalistenverbände hatten 2015 beim
Parlament Zugang zu Dokumenten beantragt, die Tagegelder,
Reisekostenerstattungen und Zulagen für parlamentarische Assistenz
betreffen. Das Parlament lehnte sämtliche Anträge ab, wogegen
betroffene Medienvertreter, die im internationalen Rechercheprojekt
MEP zusammenarbeiteten, klagten.

Die Sprecherin des Projekts, Anuska Delic, kündigte an, dass man
gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werde. «Wir haben keine andere
Wahl.» Das Urteil sei «beschämend».

Nach Ansicht der EU-Richter hatten die Journalisten nicht
nachgewiesen, inwiefern die Übermittlung der fraglichen Daten
notwendig ist, um eine ausreichende Kontrolle der Ausgaben der
Parlamentarier im Zuge ihres Mandats sicherzustellen und die
behaupteten Unzulänglichkeiten der bestehenden Kontrollmechanismen zu
beheben.

Die Richter wiesen darauf hin, dass Unionsorgane den Zugang zu
Dokumenten verweigern können, wenn dies den Schutz der Privatsphäre
und die Integrität des Einzelnen beeinträchtigen würde. Der Zugang
könne hingegen gewährt werden, wenn die Notwendigkeit der Weitergabe
nachgewiesen und die berechtigten Interessen der betreffenden
Personen nicht beeinträchtigt würden.