Transsexuelle muss Jahre auf neuen Namen warten - Italien verurteilt

11.10.2018 11:28

Straßburg (dpa) - Eine italienische Transsexuelle, die mehrere Jahre
auf die offizielle Änderung ihres Namens warten musste, hat sich vor
Gericht gegen den italienischen Staat durchgesetzt. Die
unverhältnismäßig lange Wartezeit sei geeignet gewesen, bei der Frau

ein Gefühl der Verletzlichkeit und Erniedrigung auszulösen, urteilte
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag
(Beschwerdenummer 55216/08).

Die Beschwerdeführerin wurde laut Gericht nach der Geburt als
männlich eingetragen, lebt aber seit vielen Jahren als Frau und
wollte auch einen weiblichen Vornamen annehmen. Im Jahr 2001 erteilte
ihr ein italienisches Gericht die Erlaubnis, sich umoperieren zu
lassen. Ihr Antrag, ihren männlichen Vornamen in einen weiblichen zu
ändern, wurde jedoch im selben Jahr abgewiesen. Die Begründung
lautete, nach der OP müsse ein Gericht noch das neue Geschlecht
bestätigen. Erst zweieinhalb Jahre nach ihrem Antrag durfte die Frau
ihren Namen schließlich ändern.

Die Straßburger Richter sahen dadurch ihr Menschenrecht auf Achtung
des Privatlebens verletzt und verurteilten Italien zu einer
Entschädigungszahlung von 2500 Euro. Das Urteil kann allerdings noch
innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Mittlerweile habe Italien seine Gesetze geändert, teilte der
Gerichtshof mit. Seit 2011 muss demnach die Geschlechtsumwandlung
nach der OP nicht mehr per Richterspruch bestätigt werden, damit eine
Namensänderung möglich wird.