Bundesregierung bereitet Notfall-Gesetze für Brexit ohne Abkommen vor

16.10.2018 11:56

Luxemburg (dpa) - Die Bundesregierung treibt die Vorbereitungen für
den Fall eines ungeregelten Brexits massiv voran. Notwendige
Gesetzesentwürfe für dieses Szenario sollten bereits in dieser Woche
ins Kabinett eingebracht werden, sagte Europastaatsminister Michael
Roth am Dienstag am Rande eines EU-Treffens in Luxemburg. Dort
beschäftigt sich dann zunächst der zuständige Ausschuss mit dem
Thema.

Man habe weiterhin Vertrauen, dass es einen vernünftigen Deal geben
könne, sagte Roth. «Aber wir dürfen auch nicht die Augen davor
verschließen, dass wir jetzt in einer Situation sind, wo wir nichts
ausschließen können.»

Konkrete Beispiele für notwendig werdende Gesetzänderungen nannte
Roth nicht. Aus EU-Kreisen heißt es, dass beispielsweise das
Aufenthaltsrecht für Briten neu geregelt werden müsse, wenn diese
keine Unionsbürger mehr seien.

Großbritannien will die EU nach derzeitigem Stand am 29. März 2019
verlassen. Wenn es keine Übereinkunft gibt, dann entfällt auch die
bereits vorläufig vereinbarte Übergangsfrist bis Ende 2020, in der
sich fast nichts ändern soll. Dies könnte schwerwiegende
wirtschaftliche Konsequenzen haben.

Eigentlich sollte bis zu diesem Sonntag ein Entwurf für den
Austrittsvertrag stehen. Vertretern der EU und Großbritanniens gelang
allerdings der geplante Durchbruch bei noch offenen Punkten nicht.
Große Hürde ist immer noch die Frage, wie Kontrollen an der künftigen

EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und dem britischen
Nordirland vermieden werden können.

Die Staats- und Regierungschefs wollen am Mittwochabend in Brüssel
erneut über das Thema beraten. «Alle Beteiligten müssen noch einmal
prüfen, ob die Kompromisslinien ausreichend sind», kommentierte Roth.
Für die Bundesregierung sei klar, dass man einen fairen Deal mit
Großbritannien wolle, aber es müsse ein Deal sein, der die
Integrität des Binnenmarktes unangetastet lasse. «Wir sind ja nicht
aufm Viehmarkt», sagte er. Es gelte, die Interessen der Bürgerinnen
und Bürger der 27 verbleibenden EU-Staaten zu vertreten.