EuGH: Polen muss Zwangspensionierung von Richtern stoppen

19.10.2018 14:32

Empfindliche Schlappe für Polen: Das höchste Gericht der EU erlässt
im Streit um die Rechtsstaatlichkeit in dem Land eine einstweilige
Anordnung gegen das Land.

Luxemburg (dpa) - Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von
Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen. Eine entsprechende
einstweilige Anordnung erließ am Freitag der Europäische Gerichtshof
in Luxemburg. Die Anordnung gilt sogar rückwirkend für die bereits
pensionierten Richter des polnischen Obersten Gerichts.

Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der
EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. Die für die Verfolgung von
Verstößen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass m
it
den Zwangspensionierungen gegen den Grundsatz der richterlichen
Unabhängigkeit verstoßen wird. Es werde insbesondere auch das Prinzip
der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben, heißt es in Brüssel.

Für die polnische Regierung gilt die Anordnung des EuGH als schwere
Schlappe. Sie argumentiert seit Monaten, dass ihre umstrittenen
Justizreformen nicht gegen EU-Recht verstoßen. Im konkreten Fall geht
es um ein Gesetz zum Obersten Gericht. Mit ihm wird das Pensionsalter
für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Dies nutzte die
politische Führung seit Anfang Juli dazu, mehr als 20 Richter in den
Ruhestand zu schicken. Darunter ist auch die Erste Präsidentin des
Gerichts, Malgorzata Gersdorf.

Die Anordnung sieht auch vor, dass bereits betroffenen Richtern
mindestens bis zum abschließenden EuGH-Urteil eine Fortsetzung ihrer
Arbeit ermöglicht werden muss. Auch Nachbesetzungen dürften nicht
mehr erfolgen.