Europäisches Gericht prüft Sicherungsverwahrung in Deutschland

04.12.2018 03:30

Straßburg (dpa) - Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung
gefährlicher Straftäter steht wieder auf dem Prüfstand. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet am Dienstag
(15.00 Uhr) in letzter Instanz über eine Beschwerde eines
verurteilten deutschen Mörders (Beschwerdenummern 10211/12 und
27505/14). Er sieht durch seine nachträglich angeordnete
Sicherungsverwahrung seine Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit
verletzt.

Der Beschwerdeführer hatte 1997 im Alter von 19 Jahren in
Niederbayern eine Joggerin ermordet. Seit dem Ende seiner Jugendhaft
im Jahr 2008 sitzt er in Sicherungsverwahrung, aktuell in Straubing.
Sicherungsverwahrung verhängen deutsche Gerichte anders als die Haft
nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die
Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ei
n
besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als
gefährlich gelten. Die Bedingungen müssen aber deutlich besser sein
als im Strafvollzug; ein Schwerpunkt muss auf einem guten
Therapieangebot liegen.

Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung war im Jahr 2013
angepasst worden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte Deutschland mehrfach deswegen verurteilt - unter
anderem, weil sich die Lebensbedingungen der Gefangenen früher nur
unwesentlich von denen im regulären Strafvollzug unterschieden.
Zuletzt gab sich das Straßburger Gericht mit der Neugestaltung aber
wiederholt zufrieden. Auch im Fall des aktuellen Beschwerdeführers
stellten die Richter im Februar 2017 keine Menschenrechtsverletzungen
fest. Der Mann legte jedoch Rechtsmittel ein.