Sicherungsverwahrung bewährt sich erneut vor europäischem Gericht

04.12.2018 16:15

Straßburg (dpa) - Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung
gefährlicher Straftäter hat sich erneut vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte bewährt. Ein verurteilter Mörder aus
Deutschland, der durch seine Sicherungsverwahrung seine
Menschenrechte verletzt sah, scheiterte am Dienstag endgültig vor dem
Straßburger Gericht (Beschwerdenummern 10211/12 und 27505/14).

Der Beschwerdeführer hatte 1997 im Alter von 19 Jahren in
Niederbayern eine Joggerin ermordet. Seit dem Ende seiner Jugendhaft
im Jahr 2008 sitzt er in Sicherungsverwahrung, aktuell im bayerischen
Straubing.

Die deutschen Gerichte hätten mittels Expertengutachten hinreichend
dargelegt, dass der Mann an sexuellem Sadismus leide und in Freiheit
weitere Straftaten begehen könnte, argumentierte das Gericht. Seine
Sicherungsverwahrung sei daher nicht willkürlich gewesen und habe
nicht gegen das Recht auf Freiheit verstoßen. Außerdem unterstrichen
die Richter, dass die Unterbringung des Mannes vor allem darauf
abgezielt habe, seine psychische Störung zu behandeln. Seine
Sicherungsverwahrung sei daher nicht als Strafe anzusehen - damit sei
auch der Grundsatz «keine Strafe ohne Gesetz» nicht verletzt worden.

Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung war im Jahr 2013
angepasst worden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte Deutschland mehrfach deswegen verurteilt - unter
anderem, weil sich die Lebensbedingungen der Gefangenen früher nur
unwesentlich von denen im regulären Strafvollzug unterschieden.
Zuletzt hatte sich das Straßburger Gericht mit der Neugestaltung aber
wiederholt zufrieden gegeben.