Russland muss Pussy-Riot-Mitgliedern Entschädigungen zahlen

04.12.2018 16:19

Straßburg (dpa) - Russland muss drei Mitgliedern der Protest-Punkband
Pussy Riot Entschädigungen zahlen. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte wies am Dienstag einen Antrag Russlands zurück, einen
früheren Prozess in dem Fall noch einmal aufzurollen. Damit ist das
ursprüngliche Urteil vom 17. Juli rechtskräftig (Beschwerdenummer
38004/12). Zwei der Frauen stehen je 16 000 Euro zu, die andere hat
Anspruch auf 5000 Euro. Außerdem stehen den drei Aktivistinnen
zusammen weitere 11 760 Euro zu, um ihre Prozesskosten zu decken.

Im Juli waren die Straßburger Richter zu dem Schluss gekommen, dass
Russland mit der Verurteilung der drei Frauen deren Menschenrechte
verletzt habe. Nach der Aufführung eines «Punk-Gebets» in der
Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale hatten russische Richter die
Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt -
wegen Rowdytums aus religiösem Hass. Eine der Frauen kam wenige
Monate nach dem Urteilsspruch auf Bewährung frei. Im Dezember 2013
wurden die anderen beiden begnadigt.

Der Gerichtshof bemängelte unter anderem, dass die russischen
Gerichte den Text des «Punk-Gebets» gar nicht beachtet hätten. Darin

werde nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen. Nur dann wäre es demnach
angemessen gewesen, die Meinungsfreiheit der Frauen in Form einer
strafrechtlichen Verurteilung zu beschneiden.