EuGH-Gutachter: Aufsicht über baden-württembergische L-Bank bei EZB

05.12.2018 10:43

Luxemburg (dpa) - Die Landeskreditbank Baden-Württemberg hat wenig
Chancen, sich einer Aufsicht durch die Europäische Zentralbank zu
entziehen. Der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg plädierte am Mittwoch dafür, den Vorstoß der Bank
abzuweisen. Sie wollte als relativ kleine Förderbank ohne große
Risiken der deutschen Aufsicht unterstellt werden, um Aufwand und
Kosten zu sparen. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Der
EuGH folgt seinen Gutachtern oft, wenn auch nicht immer.

Nach der Weltfinanzkrise waren die größten Banken im Euroraum 2014
unter die Kontrolle der Bankenaufsicht bei der EZB gestellt worden,
die sie unter anderem mit Stresstests überprüft. Dies gilt für
sogenannte bedeutsame Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als
30 Milliarden Euro. Die L-Bank hat mehr als doppelt so viel. Doch
argumentierte sie, wegen ihres geringen Risikoprofils als staatliche
Förderbank des Mittelstands und der Kommunen reiche die deutsche
Aufsicht aus.

In erster Instanz hatte das EU-Gericht die Klage bereits abgewiesen.
Dagegen hatte das Institut vor dem EuGH Rechtsmittel eingelegt. In
seinen Schlussanträgen plädierte Generalanwalt Gerard Hogan dafür,
dies zurückzuweisen und somit die direkte Aufsicht durch die EZB zu
bestätigen. Denn «besondere Umstände» könne eine Bank nur dann
geltend machen, wenn eine direkte Beaufsichtigung durch nationale
Behörden besser wäre. Die Bank habe indes nur argumentiert, die
deutsche Aufsicht wäre ausreichend. Dies ließ der Gutachter nicht
gelten.