Verbraucherschützer wehren sich gegen No-Show-Klausel beim Fliegen

10.12.2018 15:47

Brüssel (dpa) - Wer seinen Hinflug nicht antritt, darf beim Rückflug
nicht mitfliegen. Gegen No-Show-Klauseln dieser Art wehren sich nun
mehrere Verbraucherschutz-Organisationen in Europa. «Die
No-Show-Klausel ist völlig unfair. Der Passagier hat für die Tickets
bezahlt und erwartet sie nutzen zu können», sagte Monique Goyens,
Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutz-Verbands Beuc,
am Montag in Brüssel. Diese Praxis müsse gestoppt werden.

Der niederländische Consumentenbond sowie griechische
Verbraucherschützer (EKPIZO) leiteten Beuc zufolge rechtliche
Schritte gegen die niederländische Airline KLM ein. Die britische
Organisation Which? forderte unter anderem Air France, KLM, Swiss,
Emirates und Qatar dazu auf, No-Show-Klauseln nicht mehr anzuwenden.
In Malta, Tschechien, Dänemark und Griechenland wollten sich die
Verbraucherschützer bei nationalen Behörden beschweren.

Beuc kündigte zudem an, die EU-Kommission dazu aufzufordern, die
Klausel zu verbieten. Einen solchen Gesetzesvorschlag hatte die
Brüsseler Behörde bereits 2013 vorgelegt. Seitdem steckt er Beuc
zufolge jedoch im Rat der EU-Staaten fest.

Wegen der kritisierten Klauseln dürfen Passagiere, die einen Teil der
Route nicht nutzen, den Rückflug oder weitere Teilstrecken bei vielen
Fluggesellschaften derzeit nicht antreten. Zum Teil müssen sie ein
neues Ticket kaufen oder eine zusätzliche Gebühr bezahlen. In manchen
Fällen fordern Fluggesellschaften auch, dass sie von ihren Kunden
informiert werden müssen, falls diese nicht mitfliegen.