EuGH: Öffentliches EZB-Anleihenkaufprogramm ist rechtens

11.12.2018 10:03

Immer wieder sorgen die massiven Wertpapierkäufe der Euro-Notenbank
für Streit. Das oberste EU-Gericht fällt nun ein klares Urteil.

Luxemburg (dpa) - Die umstrittenen Anleihenkäufe der Europäischen
Zentralbank (EZB) sind nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts
rechtens. Die EZB verstoße damit nicht gegen das Verbot der
Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilte der
Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. (Az: EugH
C-493/17)

Die Zentralbank hatte zur Bewältigung der Eurokrise mehrere
Kaufprogramme für Wertpapiere aufgelegt, die das Ziel haben, Zinsen
zu drücken und Geld leichter verfügbar zu machen. Damit sollten die
Wirtschaft und die Inflation angekurbelt werden.

In diesem Rechtsstreit ging es um ein Teilprogramm namens PSPP zum
Erwerb von Wertpapieren des öffentlichen Sektors, das im März 2015
startete. Monat für Monat wurden dabei an den sogenannten
Sekundärmärkten Anleihen für zweistellige Milliardenbeträge gekauft
.
Mittlerweile hat die EZB weit mehr als zwei Billionen Euro
investiert.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den EuGH um eine
rechtliche Bewertung gebeten. Aus dessen Sicht könnte das Programm
das Mandat der EZB sowie Zuständigkeiten der EU-Staaten verletzen.
Die Kläger um die Euro-Kritiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel
kritisieren, dass die EZB durch das Kaufprogramm zum größten
Gläubiger der Euro-Staaten aufgestiegen sei. Aus ihrer Sicht
finanziert die EZB dadurch zudem massiv die Staatsverschuldung.

Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass es an dem Kaufprogramm
nichts zu beanstanden gebe. Die EZB habe als vorrangiges Ziel, die
Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten und eine Inflationsrate
von knapp zwei Prozent zu erreichen. Damit sie dies wirksam tun
könne, seien Anleihenkäufe gerechtfertigt.

Zudem würden keine Staaten bevorzugt. Das Kaufprogramm richte sich
nicht nach den Finanzierungsbedürfnissen der Länder. Die Käufe
erfolgten vielmehr über einen festgelegten Schlüssel. Zudem sei der
Kauf von Papieren mit einem hohen Risiko nicht erlaubt.