Schulverweigerer klagen in Straßburg - Entscheidung erwartet

10.01.2019 03:10

Straßburg/Darmstadt (dpa/lhe) - Sie schickten ihre Kinder aus
Überzeugung nicht in die Schule und wurden dafür bestraft: Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündet am (heutigen)
Donnerstag (10.00 Uhr) seine Entscheidung über eine Beschwerde
christlicher Eltern aus Hessen. Das Paar aus der Nähe von Darmstadt
unterrichtete seine vier Kinder zu Hause und widersetzte sich
Aufrufen der Behörden, die Schulpflicht einzuhalten.

Nach mehreren Gerichtsentscheidungen kamen die Kinder schließlich im
Jahr 2013 für drei Wochen ins Heim. Die Eltern sehen dadurch ihr
Menschenrecht auf Privat- und Familienleben verletzt. «Eine Familie
wurde vom deutschen Staat auseinandergerissen», sagte der Anwalt
Robert Clarke, der die Familie vor dem Straßburger Gerichtshof
vertritt, der Deutschen Presse-Agentur. Es sei das Recht von Eltern,
ihre Kinder ihren Überzeugungen entsprechend zu erziehen. Mit dem
Prozess in Straßburg bestehe «eine echte Chance, diesen Fehler zu
korrigieren».

Heimunterricht für schulpflichtige Kinder ist in Deutschland nicht
erlaubt. Nur bei einer längeren Krankheit dürfen Kinder von zu Hause
aus lernen. Eltern, die ihren Kindern den Schulbesuch verweigern,
drohen empfindliche Strafen. Das Bundesverfassungsgericht entschied
2014, dass auch Haftstrafen möglich sind. Zur Begründung hieß es
damals, die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran,
religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften
entgegen zu wirken. In anderen europäischen Ländern sind die Regeln
für Heimunterricht weniger streng.