Christliche Schulgegner scheitern mit Beschwerde gegen Deutschland

10.01.2019 11:29

Straßburg (dpa) - Vehemente Schulgegner aus Hessen haben vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage erlitten.
Das Straßburger Gericht sieht die Rechte der christlichen Familie
durch die kurzzeitige Unterbringung ihrer Kinder im Heim nicht
verletzt, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil
hervorgeht (Beschwerdenummer 18925/15).

Das Paar aus der Nähe von Darmstadt hatte sich aus religiösen Gründen

geweigert, seine vier Kinder in die Schule zu schicken. Die Behörden
brachten die Kinder daraufhin 2013 für drei Wochen im Heim unter, um
die Schulpflicht durchzusetzen. Die Eltern sehen dadurch ihr
Menschenrecht auf Familienleben verletzt.

Die Straßburger Richter hielten nun fest, dass mit dem teilweisen
Sorgerechtsentzug zwar in dieses Recht eingegriffen worden sei. Die
Gründe dafür seien aber «relevant und ausreichend». So hätten die

deutschen Behörden Grund zur Annahme gehabt, dass die Kinder in
Gefahr schwebten, isoliert waren und keinen Kontakt zu Menschen
außerhalb der Familie hatten. Die Eltern hätten weniger strenge
Maßnahmen durch fehlende Kooperation mit den Behörden verhindert. Das
Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Unterricht zuhause ist in Deutschland nicht erlaubt, sofern die
schulpflichtigen Kinder nicht länger krank sind. Eltern, die ihren
Kindern den Schulbesuch verweigern, drohen auch Haftstrafen.