Verfahren um Kachelmann-Foto: Springer-Verlag scheitert in Straßburg

10.01.2019 16:11

Straßburg (dpa) - Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Fotos
von Wettermoderator Jörg Kachelmann ist der Medienkonzern Axel
Springer mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen am
Donnerstag die Beschwerde des Medienunternehmens als unzulässig
zurück (Beschwerdenummern 62721/13 und 62741/13).

Hintergrund des Verfahrens ist ein Foto, das im Juli 2010 in der
«Bild»-Zeitung abgedruckt worden war und das Kachelmann mit
nacktem Oberkörper im Gefängnis zeigte. Deutsche Gerichte verboten
«Bild» später, das Foto erneut zu veröffentlichen. Zudem musste
Springer Kachelmann einen Teil der Verfahrenskosten erstatten. Laut
einer Sprecherin des Straßburger Gerichtshofs handelte es sich um
eine Summe im dreistelligen Euro-Bereich. Das Medienunternehmen sieht
sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Dem widersprachen die Richter nun: Die deutschen Gerichte hätten das
Recht auf freie Meinungsäußerung richtig gegen das Recht Kachelmanns
auf Privatsphäre abgewogen. Zwar sei das Foto nicht an sich
entwürdigend, aber Kachelmann habe im Gefängnis nicht damit rechnen
können, fotografiert zu werden. Die Strafe sei zudem gering
ausgefallen.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
worden. Wegen der Berichterstattung über den Prozess wurde Springer
in anderen Verfahren zu Schmerzensgeldzahlungen an Kachelmann in Höhe
von mehreren Hunderttausend Euro verurteilt. Dagegen legte das
Medienunternehmen nach Angaben eines Sprechers Verfassungsbeschwerden
ein, über die noch nicht entschieden sei. Von einer Entscheidung des
Straßburger Gerichtshofs im Sinne des Verlags habe man sich mittelbar
Auswirkungen auf diese Beschwerden in Karlsruhe erhofft, teilte der
Sprecher mit. Man bedauere die Entscheidung des Straßburger Gerichts
und teile dessen Einschätzung nicht.