Sexvideos von Journalistin im Netz - Aserbaidschan verurteilt

10.01.2019 14:06

Straßburg (dpa) - In einem Verfahren um heimlich gefilmte und online
veröffentliche Sexvideos von ihr hat die Investigativjournalistin
Khadija Ismayilova einen Sieg gegen ihr Heimatland Aserbaidschan
errungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
verurteilte Aserbaidschan am Donnerstag zu einer Entschädigung in
Höhe von 15 000 Euro (Beschwerdenummern 65286/13 und 57270/14). Die
Behörden hätten in dem Fall nicht ausreichend ermittelt und nicht
überprüft, ob ein Zusammenhang zur regierungskritischen Arbeit
Ismayilovas bestand.

Die Journalistin und Trägerin des Alternativen Nobelpreises
recherchierte unter anderem zu Korruption in der autoritären
Regierung der Ex-Sowjetrepublik. Im März 2012 erhielt sie laut dem
EGMR einen Drohbrief mit Screenshots aus einem heimlich in ihrer
Wohnung aufgenommenen Video, das sie beim Sex mit ihrem damaligen
Freund zeigte. Der Absender forderte Ismayilova auf: «Unterlasse das,
was du tust, oder du wirst bloßgestellt.» Kurz darauf wurde das Video
online veröffentlicht, zwei weitere Videos folgten 2013.

Ismayilova entdeckte den Gerichtsangaben zufolge zahlreiche
versteckte Kameras in ihrer Wohnung. Ungefähr zur selben Zeit
druckten staatliche kontrollierte Zeitungen Artikel, in denen
Ismayilova fehlende Professionalität und unmoralisches Verhalten
vorgeworfen wurden.

Die aserbaidschanischen Behörden hätten durch ihre nicht
ausreichenden Ermittlungen und die spätere Veröffentlichung von
Details aus Ismayilovas Privatleben ihr Menschenrecht auf Privat- und
Familienleben verletzt. Zusätzlich habe Aserbaidschan darin versagt,
die Meinungsfreiheit zu schützen. Das Urteil kann innerhalb von drei
Monaten angefochten werden.