EuGH: Arbeitslosen steht Kindergeld für Nachwuchs im EU-Ausland zu

07.02.2019 15:50

Kindergeld-Zahlungen ins Ausland sind vielen ein Dorn im Auge. Doch
für Familien ist die Leistung wichtig - gerade bei Arbeitslosigkeit.
Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil gefällt.

Luxemburg (dpa) - EU-Bürger mit Kindern im EU-Ausland haben auch bei
Arbeitslosigkeit Anspruch auf Kindergeld in dem Staat, in dem sie
wohnen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am
Donnerstag. Die Familienleistungen für Kinder in einem anderen
Mitgliedstaat könnten nicht davon abhängig gemacht werden, dass der
Berechtigte eine Beschäftigung ausübe, erklärten die Richter.

In Deutschland gilt dies bereits, wie die Bundesagentur für Arbeit
erklärte. Nach dem Urteil ändert sich hierzulande also nichts.

Konkret ging es um den Fall eines in Irland lebenden Rumänen. Dem
Mann, dessen zwei Kinder in Rumänien wohnen, wurde das Kindergeld
gestrichen, nachdem er ein Jahr lang arbeitslos war. Zuvor hatte er
sechs Jahre lang in Irland gearbeitet. Gegen die Entscheidung der
Behörden klagte der Mann beim irischen High Court. Die Richter baten
den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Im Urteil hielt der Gerichtshof eindeutig fest, dass laut EU-Recht
Familienleistungen auch für Angehörige mit Wohnsitz in anderen
EU-Staaten in voller Höhe zu zahlen sind. Der Kindergeldbezug für
EU-Bürger sei nicht an eine Beschäftigungspflicht gebunden.

Die Klarstellung des EuGH wurde bei SPD und Grünen begrüßt. Der
SPD-Europaabgeordnete Michael Detjen nannte die Entscheidung
wegweisend. Die Grünen-Politiker Franziska Brantner und Wolfgang
Strengmann-Kuhn erklärten gemeinsam: «Das Urteil zeigt: Es gibt keine
EU-Bürger zweiter Klasse, und das ist gut so.»

Auch EU-Rechtsxpertin Constanze Janda von der Universität Speyer
kommentierte, die Entscheidung trage der Gleichbehandlung von
EU-Bürgern Rechnung. «Diese Leistung ist wichtig für den
Lebensunterhalt von Familien», sagte Janda. «In der EU-Verordnung,
die hier überprüft wurde, ist geregelt, dass man das Kindergeld nicht
nur bekommt, wenn man im zuständigen Staat arbeitet, sondern auch,
wenn man 'nur' dort wohnt.» Und diese Regelung müsse für alle gelten.


Dennoch: Die steigenden Kindergeld-Zahlungen ins Ausland sorgen in
Deutschland seit einiger Zeit für Debatten. Kritiker wünschen sich
eine Anpassung des Kindergeldes nach österreichischem Vorbild. Dort
gilt neuerdings eine Indexierung, also eine Anpassung der Zahlungen
an die Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Kindes. In der Regel
bedeutet das eine Leistungskürzung. Die EU-Kommission will Österreich
deshalb vor dem EuGH verklagen.