EU-Gericht kippt Kommissionsentscheid zu Steuervorteilen in Belgien

14.02.2019 11:18

Luxemburg (dpa) - Das EU-Gericht hat eine Entscheidung der
EU-Kommission zu mutmaßlich illegalen Steuervorteilen für
multinationale Konzerne in Belgien gekippt. Es handele sich bei der
Regelung nicht um unerlaubte Staatsbeihilfen, befanden die
Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssachen T 131/16 und T
263/16).

Die EU-Kommission hatte 2016 von Belgien gewährte Steuervorteile für
internationale Unternehmen für unzulässig erklärt. Die Firmen sollten

deshalb Beträge in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Die
Brüsseler Behörde nannte damals keine Namen betroffener Konzerne.
Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um 55 Unternehmen. Einige
von ihnen - sowie Belgien selbst - zogen gegen die Entscheidung vor
Gericht.

Die Luxemburger Richter argumentierten nun, die von Belgien 2005
eingeführte Steuerregelung für Gewinnüberschüsse sei keine gezielte

illegale Staatshilfe gewesen. Die belgischen Behörden hätten unter
anderem einigen Ermessensspielspielraum gehabt, wer von diesen
Regelungen überhaupt profitieren könne.

Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann innerhalb von zwei
Monaten beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH)
vorgegangen werden.