«No Deal»-Brexit: Notfallregeln für Fischer beschlossen

14.03.2019 17:42

Anklam/Brüssel (dpa/mv) - Für Fischer sollen im Falle eines Brexits
ohne Abkommen Notfallregelungen greifen. Darauf hat der
EU-Abgeordnete Werner Kuhn (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern am
Donnerstag hingewiesen. Ohne ein Austrittsabkommen bestehe die
Gefahr, dass die EU-Fischereiflotte vom 30. März an den Zugang zu den
britischen Gewässern und den entsprechenden Fangmöglichkeiten
verliert. Nach Angaben der EU-Kommission soll Fischern der
gegenseitige Zugang zu britischen und EU-Gewässern über ein
vereinfachtes Verfahren bis Ende 2019 gesichert werden. Zudem sollen
ihnen Ausgleichszahlungen gewährt werden, wenn sie nicht mehr in
britischen Gewässern fischen dürfen.

Betroffene Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern wären laut Kuhn die
Warnemünder Hochseefischerei GmbH oder die Euro-Baltic
Fischverarbeitungs GmbH in Sassnitz. Das Unternehmen verarbeite
jährlich mehr als 50 000 Tonnen Fisch, davon 83 Prozent Hering aus
den Gewässern der EU und Großbritanniens. Diese Menge an Hering sei
nur bei einer relativen Stabilität in der Quotenverteilung und dem
Zugang zu den britischen Gewässern zu gewährleisten, sagte Kuhn.

Andernfalls drohe die Schließung des Betriebes mit mehr als 200
Mitarbeitern sowie nochmals 200 Arbeitsplätzen bei Dienstleistern aus
der Region. Allein in Mecklenburg-Vorpommern seien rund 150 Betriebe
von der Heringsfischerei abhängig. Die finanzielle Unterstützung für

die vorübergehende Einstellung der Fischerei soll laut Kuhn aus dem
Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) kommen.