Enteignungen auf Kuba: EU rüstet sich für Trumps Klage-Pläne

17.04.2019 14:46

Havanna/Brüssel (dpa) - Die Europäische Union will verhindern, dass
geplante neue US-Maßnahmen gegen Kuba auch Konsequenzen für
Unternehmen oder Bürger aus Europa haben. «Die EU ist bereit, die
europäischen Interessen zu verteidigen», sagte ein Sprecher am
Mittwoch. Die USA hätten sich bereits 1998 verpflichtet, über
Ausnahmegenehmigungen sicherzustellen, dass Unternehmen aus der EU
nicht mit amerikanischen Forderungen konfrontiert würden. Die
extraterritoriale Anwendung von Sanktionsmaßnahmen eines Staates
werde von der EU als Verstoß gegen internationales Recht angesehen.

Die EU reagierte mit der Stellungnahme auf Berichte, wonach es
US-Präsident Donald Trump Landsleuten möglich machen will, gegen
ausländische Unternehmen zu klagen, die Eigentum nutzen, das während
der Revolution 1959 enteignet wurde. Hintergrund ist der dritte
Abschnitt des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes von 1996, der von
Trumps Vorgängern bislang immer ausgesetzt wurde.

Tritt er in Kraft, können US-Bürger vor amerikanischen Gerichten
wegen der Nutzung des Eigentums gegen Einzelpersonen und Unternehmen
klagen und Entschädigung verlangen. Bei der Revolution 1959 wurden
Besitztümer von etlichen US-Bürgern und Exil-Kubanern enteignet.

Beobachter rechnen nicht damit, dass es zu einer großen Klagewelle
kommen könnte. Der Schritt könnte aber ausländische Unternehmen
abschrecken, in Kuba Geschäfte zu machen. Aus EU-Sicht darf es dazu
nicht kommen.

Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini und Handelskommissarin
Cecilia Malmström hatten wegen der US-Pläne bereits vor einer Woche
einen Brief an US-Außenminister Mike Pompeo geschrieben und ihn vor
Konsequenzen gewarnt. Möglich ist demnach unter anderem ein
Klageverfahren bei der Welthandelsorganisation WTO.