Bayerischer Rundfunk sendet NPD-Wahlwerbung nach Gerichtsstreit

14.05.2019 09:04

München (dpa) - Der Bayerische Rundfunk (BR) hat eine Radio-Werbung
der rechtsextremen NPD für die Europawahl nach einer Niederlage vor
Gericht gesendet. Der Spot lief am Dienstagmorgen im Radiosender
Bayern 3. Das Verwaltungsgericht München hatte entschieden, die
Wahlwerbung erfülle nicht «evident» (offenkundig) den Tatbestand der

Volksverhetzung. Das wäre aber nötig gewesen, um der zur Wahl
zugelassenen NPD den Anspruch auf Ausstrahlung bei den öffentlichen
Rundfunkanstalten zu verwehren (Az.: M 17 E 19.1956).

Der BR war zwar in die nächste Instanz gegangen, der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof bestätigte allerdings das vorherige Urteil
am Montag (Az.: 7 CE 19 943). Zuvor waren auch der Hessische Rundfunk
und der Norddeutsche Rundfunk mit dem Versuch gescheitert, die
Radio-Werbung nicht zu senden. Im Gegensatz zu den Hörfunkprogrammen
muss die ARD in ihrem ersten Fernsehprogramm nach einer Entscheidung
des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eine NPD-Wahlwerbung
nicht ausstrahlen (Az.: OVG 3 S 33.19).

In dem im BR gesendeten NPD-Spot heißt es, in Deutschland sei die
Sicherheit in Gefahr: «Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und
der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast
täglich zu Opfern.»