DGB: Nun auch in Deutschland Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

14.05.2019 11:07

Berlin/Luxemburg (dpa) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat das
Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur systematischen
Erfassung aller Arbeitszeiten begrüßt. «Das Gericht schiebt der
Flatrate-Arbeit einen Riegel vor - richtig so», sagte
Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin. Nun müsse
Deutschland eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur
Arbeitszeiterfassung schaffen.

Der EuGH hatte entschieden, dass die EU-Staaten Arbeitgeber
verpflichten müssen, Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.
Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten
überschritten würden. Und nur das garantiere die im EU-Recht
zugesicherten Arbeitnehmerrechte. (Rechtssache C-55/18)

Buntenbach betonte, diese Rechte blieben heute oft auf der Strecke,
wenn Arbeitszeiterfassung fehle und Beschäftigte Arbeitszeitregeln
nicht durchsetzen könnten. Die Zahl der unbezahlten Überstunden in
Deutschland sei inakzeptabel hoch und komme «einem Lohn- und
Zeitdiebstahl gleich». Innerhalb eines Jahres «wirtschaften sich die
Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche».

Für Arbeitnehmer könne dies ernste gesundheitliche Folgen haben,
kritisierte Buntenbach. «Permanenter Standby-Modus und Entgrenzung
können krank machen, eine Erfassung der Arbeitszeit ist deshalb
wichtig, um sie zu beschränken.»