Neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung löst in Spanien Chaos aus

14.05.2019 11:21

Madrid (dpa) - Die Einführung einer allgemeinen Pflicht zur
Arbeitszeiterfassung hat in Spanien am ersten Tag Verwirrung und
Unmut ausgelöst. Zahlreiche Unternehmen hätten die nötigen
Vorkehrungen nicht getroffen, sagte eine Sprecherin des
Gewerkschaftsdachverbandes CCOO der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe
Beschwerden etwa von Hotelangestellten auf Mallorca. Manche Hotels
hätten von ihren Angestellten verlangt, dass Dokumente mit
Arbeitszeiten unterschrieben werden, die nicht der Realität
entsprächen. «Chaos am ersten Montag der Arbeitszeiterfassung»,
titelte die Zeitung «El Periódico».

Die Gesetzesverordnung der sozialistischen Minderheitsregierung von
Pedro Sánchez trat am Sonntag in Kraft. Demnach sind alle Arbeitgeber
verpflichtet, die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ihrer
Angestellten zu dokumentieren. Man will damit zwei Übel bekämpfen. In
erster Linie geht es laut Madrid um das Problem der unbezahlten
Überstunden, die von Regierung und Gewerkschaften auf rund 2,6
Millionen pro Woche geschätzt werden. Außerdem will man das Problem
der Schwarzarbeit bekämpfen, das den Staat Milliarden kostet.

«Fast niemand hat das Gesetz ernst genommen, man hatte zwei Monate
Zeit, um alle Vorkehrungen zu treffen», klagte Arbeitsministerin
Magdalena Valerio. Sie warnte, es werde Inspektionen geben. «Das
Gesetz muss eingehalten werden. Teilzeitarbeit ist Teilzeitarbeit,
Überstunden sind Überstunden», betonte die Ministerin.

Das neue Gesetz, das nach Einschätzung von Experten zu «den
strengsten der Welt» zählt, gilt für alle Unternehmen. Den
Arbeitgebern bleibt überlassen, ob sie digitale Stechuhren, Apps oder
die Papierform wählen. Die Daten müssen vier Jahre lang aufbewahrt
werden.

Der Europäische Gerichtshof beschloss unterdessen am Dienstag, dass
alle Unternehmen in der EU die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten
systematisch erfassen müssen. Nur so lasse sich überprüfen, ob
zulässige Arbeitszeiten überschritten würden, so die obersten
EU-Richter in Luxemburg.