Start-up-Verband: Arbeitszeit-Urteil macht Arbeitnehmer unflexibler

14.05.2019 11:56

Berlin/Luxemburg (dpa) - Nach Einschätzung des Bundesverbands
Deutsche Start-ups schränkt das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
die Flexibilität der Arbeitnehmer ein. «Insbesondere Start-ups
arbeiten nicht nach der Stechuhr wie vor 100 Jahren», sagte der
Vorsitzende Florian Nöll am Dienstag auf Anfrage. Manche Mitarbeiter
etwa müssten ihre Kinder um 15.00 Uhr aus Kitas abholen, an anderen
Tagen arbeiteten sie dafür länger. «Die Flexibilität, die
Arbeitnehmer selbst einfordern, wird durch solche Vorgaben
eingeschränkt.» Zudem erhöhe die Vorgabe die Bürokratiebelastung f
ür
Unternehmen zusätzlich. «Das trägt nicht dazu bei, dass europäische

Start-ups erfolgreicher werden.»