Arbeitgeber kritisieren EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

14.05.2019 12:18

Berlin/Luxemburg (dpa) - Die deutschen Arbeitgeber haben entsetzt auf
das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über eine allgemeine
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung reagiert. Diese Entscheidung wirke
wie aus der Zeit gefallen, monierte die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am Dienstag in Berlin.

«Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der
Stechuhr im 21. Jahrhundert», hieß es in einer Stellungnahme. «Auf
die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer
Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren.» Die Entscheidung dürfe keine
Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen, die flexibel arbeiteten.
Auch künftig gelte aus Sicht der BDA: «Der Arbeitgeber kann seine
Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst
aufzuzeichnen.»

Der EuGH hatte entschieden, dass die EU-Staaten Arbeitgeber
verpflichten müssen, Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.
Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten
überschritten würden. Und nur das garantiere die im EU-Recht
zugesicherten Arbeitnehmerrechte. (Rechtssache C-55/18)