IAB-Arbeitsmarktforscher sieht EuGH-Urteil gelassen

14.05.2019 12:47

Nürnberg (dpa) - Arbeitsmarktforscher sehen das Urteil des
Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung gelassen. An
der der bisher schon im deutschen Arbeitszeitgesetz geregelten Praxis
werde sich dadurch wenig ändern, ist Enzo Weber vom Nürnberger
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) überzeugt.
«Schon jetzt muss nach dem Gesetz die über die reguläre Arbeitszeit
hinausgehende Arbeitszeit, also Überstunden, erfasst werden. Dafür
muss die reguläre Arbeitszeit bekannt sein», sagte Weber am Dienstag
der Deutschen Presse-Agentur. Das bedeute, dass der Arbeitgeber schon
jetzt die reguläre Arbeitszeit «feststellen» müsse.

«Und wenn eh schon Überstunden festgehalten werden, ist die Erfassung
der regulären Arbeitszeit ein denkbar kleiner Sprung», ist Weber
überzeugt. Dennoch könne es «Spezialfälle» in einigen Branchen ge
ben,
in denen die Erfassung der regulären Arbeitszeit unpraktikabel sei,
räumte Weber ein. Aber auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit
bedeute nicht, dass die Arbeitszeit in Betrieben nicht erfasst werde.
Sie werde lediglich vom Arbeitgeber nicht kontrolliert, gibt der
Leiter des IAB-Forschungsbereichs Prognosen und gesamtwirtschaftliche
Analysen zu bedenken. Allerdings lasse das Arbeitszeitgesetz
Ausnahmen bei leitenden Angestellten und anderen Führungskräften zu.