Urteil: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

14.05.2019 13:47

Heute eine halbe Stunde länger, morgen eine ganze, und keiner
schreibt es auf - das darf schon jetzt nicht sein. Das höchste
EU-Gericht geht nun weiter. Und erschrickt auch deutsche Arbeitgeber.

Luxemburg (dpa) - Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die gesamte
Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das folgt
aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Alle EU-Staaten
müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am
Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige
Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die im
EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte. (Rechtssache C-55/18)

Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in
Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden
Arbeitszeiten systematisch erfasst. Nach dem Urteil müssen
Arbeitgeber Systeme zur Arbeitszeiterfassung einrichten.

Gewerkschaften reagierten erfreut. Für die deutschen Arbeitgeber
wirkt die Entscheidung aber wie aus der Zeit gefallen. «Wir
Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im
21. Jahrhundert», teilte die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände mit.

Die Entscheidung dürfe keine Nachteile für Arbeitnehmer mit sich
bringen, die flexibel arbeiteten. Auch künftig kann der Arbeitgeber
aus Sicht des Verbands seine Beschäftigten verpflichten, ihre
Arbeitszeit selbst aufzuzeichnen.

«Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor - richtig
so», kommentierte Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim
Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Zahl der unbezahlten Überstunden in
Deutschland sei inakzeptabel hoch und komme «einem Lohn- und
Zeitdiebstahl gleich». Für Arbeitnehmer könne dies ernste
gesundheitliche Folgen haben, kritisierte Buntenbach. «Permanenter
Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen, eine Erfassung der
Arbeitszeit ist deshalb wichtig, um sie zu beschränken.»

Auch Heimarbeit oder Außendienst müsste nach dem Urteil künftig
registriert werden, etwa über Apps oder am Laptop. Wird abends von
zuhause noch dienstlich telefoniert oder werden E-Mails geschrieben,
könnte auch dies unter die Pflicht zur Erfassung fallen.

«Insbesondere Start-ups arbeiten nicht nach der Stechuhr wie vor 100
Jahren», sagte der Vorsitzende des Bundesverbands Deutsche Start-ups,
Florian Nöll. «Die Flexibilität, die Arbeitnehmer selbst einfordern,

wird durch solche Vorgaben eingeschränkt.»

Der Arbeitsmarktforscher Enzo Weber sieht das Urteil dagegen
gelassen. «Schon jetzt muss nach dem Gesetz die über die reguläre
Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit, also Überstunden, erfasst
werden. Dafür muss die reguläre Arbeitszeit bekannt sein», sagte der

Experte vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) der Deutschen Presse-Agentur. «Und wenn eh schon Überstunden
festgehalten werden, ist die Erfassung der regulären Arbeitszeit ein
denkbar kleiner Sprung.»

Die Gewerkschaft Verdi sprach von einem wichtigen Schritt zum
besseren Schutz von Arbeitnehmern: «Arbeitszeit ist in Europa keine
dokumentations- und kontrollfreie Zone mehr.» Die Ärztegewerkschaft
Marburger Bund forderte, mit Arbeitszeit grundlegend anders
umzugehen. Kliniken dürften Höchstarbeitszeitgrenzen nicht länger
missachten.

In dem Fall vor dem EuGH hatte eine Gewerkschaft in Spanien geklagt,
wo die Rechtslage bis vor wenigen Tagen ähnlich war wie in
Deutschland: Es bestand nur eine Pflicht zur Aufzeichnung der
Überstunden. Die Gewerkschaft argumentierte, nur bei Erfassung aller
Stunden lasse sich diese Vorgabe erfüllen.

Inzwischen hat Spanien eine allgemeine Pflicht zur
Arbeitszeiterfassung eingeführt. Die Gesetzesverordnung der
sozialistischen Minderheitsregierung von Pedro Sánchez trat am
Sonntag in Kraft. Sie lief nicht reibungslos an. Zahlreiche
Unternehmen hätten die nötigen Vorkehrungen nicht getroffen, sagte
eine Sprecherin des Gewerkschaftsdachverbandes CCOO der dpa. «Chaos
am ersten Montag der Arbeitszeiterfassung», titelte die Zeitung «El
Periódico».

Das neue Gesetz gilt für alle Unternehmen. Den Arbeitgebern bleibt
überlassen, ob sie digitale Stechuhren, Apps oder die Papierform
wählen. Die Daten müssen vier Jahre lang aufbewahrt werden.

Die Richter am EuGH unterstrichen die Bedeutung des Grundrechts jedes
Arbeitnehmers auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche
und wöchentliche Ruhezeiten. Ohne ein System zur Messung der
täglichen Arbeitszeit könnten weder die geleisteten Stunden und ihre
zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und
verlässlich ermittelt werden, erklärte der Gerichtshof. Damit sei es
für Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ih
re
Rechte durchzusetzen.