Stechuhr 4.0? Was das Urteil zur Arbeitszeiterfassung bedeuten könnte Von Verena Schmitt-Roschmann, dpa

14.05.2019 16:28

Auch in Deutschland werden Milliarden von Überstunden geleistet und
oft nicht registriert - sehr zum Ärger der Gewerkschaften. Aber
verträgt sich die vom EuGH verlangte strikte Erfassung der
Arbeitszeit mit der modernen Berufswelt?

Luxemburg (dpa) - Dieses Urteil könnte auch in Deutschland die
Arbeitswelt umkrempeln: Alle Unternehmen sollen verpflichtet werden,
die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu
erfassen. So hat es der Europäische Gerichtshof am Dienstag
entschieden.

Das bedeutet nicht unbedingt die Stechuhr für alle, denn möglich ist
zum Beispiel auch eine flexible Erfassung per App. Aber das Telefonat
mit dem Chef nach Feierabend, die dienstliche Email im Pyjama beim
Frühstückskaffee - all das soll künftig als Arbeitszeit abgerechnet
werden. Die deutschen Arbeitgeber sind empört, während die
Gewerkschaften jubilieren. Aber was ändert sich nun eigentlich
konkret? Die wichtigsten Antworten:

Was hat der EuGH genau entschieden?

Der Kern des Urteils lautet: Alle EU-Staaten müssen Arbeitgeber
verpflichten, ein «objektives, verlässliches und zugängliches System
»
zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten täglichen
Arbeitszeit einzurichten. Anlass war eine Klage in Spanien, doch gilt
die Vorgabe auch in Deutschland. Wie die Systeme genau aussehen,
können die EU-Staaten entscheiden. Es gibt also Spielräume bei der
Umsetzung und auch die Option auf Ausnahmen für einzelne Tätigkeiten,
die sich zum Beispiel nicht genau bemessen lassen.

Was soll das Urteil bringen?

Der EuGH pocht auf EU-Arbeitnehmerrechte zum Schutz der Gesundheit.
Jeder Arbeitnehmer habe ein Grundrecht auf eine Begrenzung der
Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Nur

wenn die gesamte Arbeitszeit systematisch erfasst werde, lasse sich
auch Mehrarbeit beziffern. Und nur so könnten Arbeitnehmer ihre
Rechte durchsetzen.

Der Gerichtshof verweist auf Informationen der Kläger in Spanien,
wonach dort 53,7 Prozent aller geleisteten Überstunden nicht erfasst
werden. Für Deutschland gibt die Bundesregierung die Zahl der
Überstunden 2017 mit 2,1 Milliarden an, die Hälfte davon unbezahlt -
wobei eine exakte Zahl eben auch eine Aufzeichnung voraussetzt.

Was bedeutet das für deutsche Arbeitnehmer?

«Jegliche Arbeitszeit muss jetzt erfasst werden», sagte Annelie
Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der
Deutschen Presse-Agentur. «Wir freuen uns sehr.» Aus Sicht der
Gewerkschaften spricht das Urteil nicht gegen flexible Arbeitszeiten,
auch nicht gegen Arbeit von zu Hause. Mit modernen Instrumenten wie
Apps lasse sich die Zeit auch für flexible Arbeitnehmer erfassen.

Aber die gesetzlich gedeckelte tägliche Arbeitszeit und die
gesetzlichen Ruhezeiten von mindestens elf Stunden dürften leichter
durchzusetzen sein. «Wenn man abends um neun noch einmal dienstlich
telefoniert oder Emails beantwortet, ist das Arbeitszeit und als
solche zu dokumentieren», erläuterte Buntenbach. Bei einer Ruhezeit
von elf Stunden «darf man nicht vor acht Uhr am nächsten Morgen
wieder anfangen».

Wie ist denn die Rechtslage bisher?

«Schon jetzt muss nach dem Gesetz die über die reguläre Arbeitszeit
hinausgehende Arbeitszeit, also Überstunden, erfasst werden»,
erläuterte der Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Institut für
Arbeitsmarkt und Berufsforschung in Nürnberg. «Dafür muss die
reguläre Arbeitszeit bekannt sein.» Das bedeute, dass Arbeitgeber
eigentlich schon jetzt die reguläre Arbeitszeit feststellen müsste
und sich in der Praxis kaum etwas ändern dürfte. Nur - darum ging es
ja im EuGH-Urteil - wird das offenbar nicht überall erfüllt.

Wie viele Arbeitnehmer sind in Deutschland betroffen?

Nach Gewerkschaftsangaben ist das mindestens jeder fünfte
Arbeitnehmer. Während Kräfte mit festen Dienstplänen wie
Verkäuferinnen einen guten Überblick über ihre Arbeitszeiten hätten
,
sei dies bei Mitarbeitern im Außendienst oder bei Heimarbeitsplätzen
oft nicht der Fall. Ein Beispiel sei die Kommunikationsbranche. Aber
auch Klinikärzte fühlen sich angesprochen. «Überschreitungen der
Höchstarbeitszeitgrenzen sind in deutschen Krankenhäusern an der
Tagesordnung», erklärte ihre Gewerkschaft Marburger Bund.

Rollt auf die Unternehmen eine Bürokratiewelle zu?

Davon sind einige Experten überzeugt, etwa die Münchner
Arbeitsrechtsexpertin Cornelia Marquardt. Künftig müssten alle
Arbeitgeber Zeiterfassungssysteme einrichten. Auch der Fachanwalt
Sören Langner meinte: «Die Erfassung der täglichen und wöchentliche
n
Arbeitszeit bedeutet für Arbeitgeber ein neues Bürokratiemonster und
das vorläufige Ende der Vertrauensarbeitszeit.»

So sehen das auch Arbeitgeberverbände. «Nach der
Datenschutzgrundverordnung und dem Vorhaben zur Entsenderichtlinie
zeigt die EU mit dieser Entscheidung abermals, wie Bürokratie auf-
und nicht abgebaut wird und moderne Arbeitsformen und -abläufe
erschwert und nicht erleichtert werden», schimpfte
Hauptgeschäftsführer Oliver Zander vom Arbeitgeberverband
Gesamtmetall. Und die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände erklärte: «Wir Arbeitgeber sind gegen die
generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert.»

Wer muss das Urteil umsetzen und wann?

Angesprochen sind die Mitgliedsstaaten, also in Deutschland die
Bundesregierung. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legte sich noch
nicht fest, ob das Arbeitszeitgesetz geändert werden muss. Aber er
stellte klar: «Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die
Rechte der Beschäftigten zu sichern.» Es gehe um Löhne und
Arbeitnehmerrechte und eben nicht um überflüssige Bürokratie. Eine
Frist zur Umsetzung des Urteils hat der EuGH nicht vorgegeben. Hält
sich Deutschland aber nicht daran, könnte die EU-Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Kann der Schuss für Arbeitnehmer nach hinten losgehen?

Unter anderem der Verband Bitkom dringt darauf, bei der Gelegenheit
das Arbeitsrecht der modernen Arbeitswelt anzupassen. Der Verband
nennt das Beispiel eines Vaters, der nachmittags seine Kinder aus der
Kita abholt, um am späten Abend noch einmal Emails zu beantworten und
am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro zu sein. Wer so arbeite,

verstoße gegen die Vorgabe einer Ruhezeit von elf Stunden. Werde die
Arbeitszeit systematisch erfasst, werde dies viele Arbeitnehmer und
Arbeitgeber «ins Unrecht setzen». Deshalb solle die tägliche
Arbeitszeit auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt und
die elfstündige Mindestruhezeit überprüft werden, meint Bitkom.

Auch Gesamtmetall appelliert: «Jetzt ist die Bundesregierung
gefordert, auf nationaler Ebene klarstellend und korrigierend
einzugreifen.» Es müsse dabei bleiben, dass Beschäftigte ihre
Arbeitszeiten selbst aufschreiben. «Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch
nicht daran hält, dann darf der Arbeitgeber auch nicht dafür haften.»