Niedersachsens Unternehmer rügen EuGH-Arbeitszeiturteil

14.05.2019 17:12

Hannover (dpa/lni) - Das jüngste europäische Urteil zur Arbeitszeit
wirft aus Sicht der niedersächsischen Wirtschaft alle flexiblen
Arbeitszeitregelungen zurück. «Man reibt sich verwundert die Augen:
Das ist ein Schildbürgerstreich aus Brüssel; die Stechuhr glaubten
wir auf dem Weg des Aussterbens», erklärte am Dienstag der
Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN),
Volker Müller. Auf die Betriebe komme ein «Bürokratie-Tsunami zu».

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollen Arbeitgeber
verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten
systematisch zu erfassen.

Auch die niedersächsischen Metallarbeitgeber reagierten kritisch. Der
EuGH habe an der unternehmerischen Realität vorbei geurteilt, meinten
sie. «Dieses Urteil bedeutet das faktische Ende der
Vertrauensarbeitszeit», sagte NiedersachsenMetall-Chef Volker
Schmidt.

Aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs folgt, dass alle
Dienstzeiten, alle Überstunden, jede E-Mail nach Feierabend vom
Arbeitgeber systematisch erfasst werden müssen. Alle EU-Staaten
müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am
Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige
Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die im
EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte. (Rechtssache C-55/18).