AfD streicht im Internet Professorentitel ihres Kandidaten Beck

14.05.2019 19:16

Ein Professorentitel macht viel her und zeugt gemeinhin von
Sachkompetenz - im Wahlkampf nicht zu verachten. Doch was ist, wenn
der Titel womöglich zu unrecht geführt wird? Diese Frage muss sich
gerade der AfD-Kandidat Beck stellen lassen. Die AfD reagiert.

Berlin (dpa) - Die AfD gerät im Europawahlkampf wegen des Führens
eines Professorentitels durch ihren Kandidaten Gunnar Beck in die
Kritik. Obwohl der 53-Jährige aus Nordrhein-Westfalen am Dienstag
sein Verhalten als «juristisch einwandfrei und inhaltlich richtig»
rechtfertigte, zog die Partei kurz darauf Konsequenzen: Sie strich
auf ihrer Internetseite mit den Kandidaten zur Europawahl den
Professoren- und auch gleich den Doktortitel von Beck.

Der auf dem aussichtsreichen Listenplatz 10 Stehende war dort als
«Prof. Dr. Gunnar Beck» vorgestellt worden. Darunter stand: «Prof.
Dr. Gunnar Beck ist 53 Jahre alt.» Am Abend wurde er als «DPhil
Barrister-at-Law Gunnar Beck» präsentiert. Darunter steht nun nur
noch: «Gunnar Beck ist 53 Jahre alt.»

Der Deutschlandfunk hatte zuvor berichtet, Beck habe sich auch im
November vergangenen Jahres beim Listen-Parteitag der AfD zur
Europawahl als «Professor» vorgestellt. Dies sei er aber gar nicht.
Er unterrichte an der SOAS University of London Europarecht und
Rechtstheorie und trage dort die Bezeichnung «Reader in Law», nicht
Professor. Das zuständige NRW-Wissenschaftsministerium habe auf
Anfrage mitgeteilt, die schlichte Umwandlung einer englischen
Hochschulfunktion in einen deutschen Titel sei ausgeschlossen.

Beck erklärte am Dienstag, er arbeite seit vielen Jahren als
Barrister-at-Law (Rechtsanwalt) und Hochschullehrer in
Großbritannien. Die Verwaltung der renommierten Universität Oxford
definiere die Berufsbezeichnung Reader als eine Position zwischen
einem Professor mit Lehrstuhl und einem Associate Professor, also
einem außerordentlichen oder Professor ohne Lehrstuhl. Viele
britische Universitäten hätten die Berufsbezeichnung Reader
mittlerweile durch die Bezeichnungen Associate Professor, Professor
oder zuweilen Titular Professor ersetzt.

Wenn er seine Berufstätigkeit als Professor und Anwalt/Fach-
beziehungsweise Prozessanwalt für EU-Recht in London angegeben habe,
«ist diese Übersetzung zutreffend», hieß es in der Erklärung weit
er.
Denn es sei stets offensichtlich gewesen, dass er in Großbritannien
und nicht in Deutschland arbeite «und die deutschen Begriffe den
Sachverhalt seiner Berufstätigkeit inhaltlich richtig beschreiben».