Titel-Affäre um AfD-Politiker: Europa-Wahlzettel wird nicht geändert

15.05.2019 18:12

Die Titel-Affäre um den AfD-Politiker Gunnar Beck könnte noch
Konsequenzen haben. Er führt auf dem Stimmzettel für die Europawahl
den Professoren-Titel. Kritiker meinen zu Unrecht. Welche
Auswirkungen hat das auf die laufende Wahl?

Düsseldorf/Berlin (dpa) - Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines auf dem

EU-Wahlzettel geführten Professorentitels des AfD-Abgeordneten Gunnar
Beck haben zunächst keinen Einfluss auf die laufende Wahl. Die
Rechtmäßigkeit des Titels könne vom Bundeswahlleiter nicht geprüft

werden, sagte Fachreferentin Franziska Berghofer am Mittwoch auf
Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. «Im laufenden
Wahlverfahren hat das keine Auswirkungen mehr. Neue Wahlzettel können
nicht mehr gedruckt werden.»

Auf dem Wahlzettel steht Beck auf dem aussichtsreichen Listenplatz 10
als «Prof. Dr. Gunnar Beck». Nach Recherchen des Deutschlandfunks
unterrichtet Beck an der Universität London Europarecht und
Rechtstheorie und trägt dort den Titel «Reader in Law» - nicht aber
«Professor».

Grundsätzlich habe jeder Wahlberechtigte, der Rechte verletzt sieht,
die Möglichkeit, binnen zwei Monaten nach der Wahl eine Beschwerde
beim Bundestag einzureichen, um die Gültigkeit der Wahl überprüfen zu

lassen, sagte Berghofer. Dies liege dann in der Hand des
Wahlprüfungsausschusses. Die Erfolgsaussichten könne der
Bundeswahlleiter nicht bewerten.

Auch straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen gegen den
53-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen wären möglich, falls er den Titel

zu Unrecht führe. Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist bislang
allerdings kein Ermittlungsverfahren gegen Beck anhängig.

Das NRW-Wissenschaftsministerium teilte mit, eine schlichte
Umwandlung ausländischer Grade in einen deutschen Titel sei
ausgeschlossen. Aus Gründen des Datenschutzes könne das Ministerium
aber keine Auskünfte über möglicherweise anhängige
Verwaltungsverfahren erteilen.

Berghofer bestätigte Becks Angabe, dass er in der
Zustimmungserklärung der Wahlbewerber selbst keinen Titel angegeben
habe. Beck hatte am Dienstag mitgeteilt, er habe in der Versicherung
an Eides in der Zeile «Beruf» lediglich angegeben: «Hochschuldozent
und Barrister für EU-Recht».

Die Wahlvorschläge mit personenbezogenen Angaben würden von den
Parteien eingereicht, heißt es in einer Erklärung des
Bundeswahlleiters. «Im vorliegenden Fall hatte die AfD mitgeteilt,
dass der Bewerber einen Professorentitel führt.»

Der übliche Hinweis des Bundeswahlleiters, dass geführte Titel
berechtigt sein müssten, sei von der Partei bejaht worden, sagte
Berghofer. «Eine Nachweispflicht für die Berechtigung zum Führen
einer Amtsbezeichnung oder eines akademischen Titels sehen die
wahlrechtlichen Vorschriften nicht vor.»

Beck hatte in einer Pressemitteilung insistiert: «Ich habe juristisch
einwandfrei und inhaltlich richtig gehandelt.» Dennoch zog die Partei
Konsequenzen: Sie strich auf ihrer Internetseite mit den Kandidaten
zur Europawahl den Professoren- und auch gleich den Doktortitel von
Beck. Dort steht er nun als: «DPhil Barrister-at-Law Gunnar Beck».