NPD mit Eilantrag in Karlsruhe erfolgreich: ARD muss Wahl-Spot senden

15.05.2019 18:37

Karlsruhe (dpa) - Die ARD muss eine Wahlwerbung der rechtsextremen
NPD zur Europawahl nun doch ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht
gab einem Eilantrag der Partei am Mittwoch statt, wie am Abend in
Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Vorinstanzen hätten zu Unrecht einen
volksverhetzenden Inhalt angenommen, hieß es. (Az. 1 BvQ 43/19)

Damit ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG)
Berlin-Brandenburg hinfällig, das in dem Streit am Montag dem
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) Recht gegeben hatte.

Noch Ende April hatte sich die NPD in Karlsruhe vergeblich um die
Ausstrahlung einer Wahlwerbung im ZDF bemüht. Damals erklärten die
Richter die Ablehnung für rechtmäßig. Inzwischen hat die NPD den Spot

aber überarbeitet. Der RBB, der nach eigenen Angaben für die ARD die
Wahl-TV-Spots prüft, hatte den Beitrag nicht ausstrahlen wollen.

In der neuen Form beginnt der Spot mit der Behauptung, dass Deutsche
wegen der «unkontrollierten Massenzuwanderung» seit 2015 «fast
täglich zu Opfern» würden, und stellt die Einrichtung von
«Schutzzonen» in Aussicht. Das OVG hatte das als evidenten Fall von
Volksverhetzung gewertet. Es werde eine Zweiteilung der Gesellschaft
in Deutsche und kriminelle Ausländer propagiert. Eine andere
Auslegung sei wegen der politischen Ziele der NPD ausgeschlossen.

Aus Sicht der Verfassungsrichter geht diese Interpretation zu weit.
«Maßgeblich für die Beurteilung des Wahlwerbespots ist allein dieser

selbst, nicht die innere Haltung oder die parteiliche Programmatik,
die seinen Hintergrund bildet», heißt es in dem Beschluss. Der Fokus
liege in der neuen Fassung mehr auf den Deutschen als «Opfern». Damit
ist der RBB verpflichtet, die Wahlwerbung zwei Mal auszustrahlen.