EuGH entscheidet in Gmail-Streit von Google und Netzagentur

12.06.2019 08:00

Luxemburg (dpa) - Eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs am Donnerstag
könnte dazu führen, dass Anbieter von Webmail-Diensten wie Googles
Gmail in Deutschland Überwachungs-Schnittstellen für Behörden
einrichten müssen. Das EuGH in Luxemburg soll die Frage beantworten,
ob Gmail ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen
Telekommunikationsgesetzes ist. Diese Auslegung will seit Jahren die
Bundesnetzagentur durchsetzen, Google wehrt sich dagegen.

Die Netzagentur will bereits seit 2012 erreichen, dass Google Gmail
bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet. Damit einher gingen
Verpflichtungen beim Datenschutz sowie der «öffentlichen Sicherheit»

- sprich: Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden
in gesetzlich geregelten Fällen.

Ausgangspunkt für die Entscheidung ist die Definition eines
Telekommunikationsdienstes in einer EU-Richtlinie und dem darauf
basierenden deutschen Gesetz. Demnach sind Telekommunikationsdienste
in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder
überwiegend in der Übertragung von Signalen über
Telekommunikationsnetze bestehen.

Google argumentiert, man biete den Kunden keine Internetzugänge an,
betreibe die Netze nicht, vermittele den Nutzern keinen Zugang dazu
und kontrolliere nicht die Datenübertragung.

Die EU-Richter wurden vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
eingeschaltet, um zu klären, ob auch internetbasierte E-Mail-Dienste,
die über das offene Internet laufen, als Übertragung von Signalen
über elektronische Kommunikationsnetze von der Richtlinie erfasst
werden. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, wie das Merkmal
«gewöhnlich gegen Entgelt erbracht» auszulegen ist. Gmail ist in der

Grundversion kostenlos.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage von
Google gegen die Bescheide der Netzagentur abgewiesen. Im
Berufungsverfahren rief das OVG im vergangenen Jahr das EuGH an.

Netzagentur-Chef Jochen Homann hatte bereits deutlich gemacht, dass
es hier nicht nur um Gmail, sondern auch die grundsätzliche
Regulierung von Webdiensten geht. Die Abgrenzung zwischen
traditionellen Telekommunikationsdiensten Grenzen verschwimme
zunehmend, sagte Homann etwa im vergangenen Jahr der «Financial
Times» und nannte dabei neben Gmail explizit den Chatdienst WhatsApp.
«Viele Nutzer können überhaupt keinen Unterschied erkennen.» Es k
önne
nicht richtig sein, dass Anbieter traditioneller Telekom-Dienste
Regulierungsvorgaben einhalten müssten, während das für Firmen, die
vergleichbare Dienste über das Web bereitstellen, nicht gelte.

WhatsApp wird von vielen Nutzern als SMS-Alternative genutzt. Der zu
Facebook gehörende Dienst ist verschlüsselt und nicht für die
Sicherheitsbehörden zugänglich, da selbst WhatsApp den Inhalt nicht
sieht. Auf herkömmliche SMS haben die Behörden mit richterlichem
Beschluss dagegen einen Zugriff. Die Telekommunikations-Anbieter
mussten dafür Schnittstellen in ihrer Infrastruktur einrichten.