Netzagentur verliert Gmail-Streit mit Google vor EuGH

13.06.2019 10:51

Luxemburg (dpa) - Die Bundesnetzagentur ist mit dem Versuch
gescheitert, Webdienste wie Googles Gmail den deutschen
Telekom-Bestimmungen zu unterwerfen. Derlei Dienste seien nach
EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte am
Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache
C-193/18). Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen
Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit
eingehen - etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von
Ermittlungsbehörden einrichten.

Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google Gmail
bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, der US-Konzern wehrte
sich jedoch juristisch dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die
Google-Klage in erster Instanz noch ab. Der EuGH sollte nun klären,
ob Email-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den
Kunden einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach
EU-Recht seien.

Die Luxemburger Richter verneinten dies, «da dieser Dienst nicht ganz
oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische
Kommunikationsnetze besteht». Im konkreten Streit zwischen Google und
der Bundesnetzagentur muss nun das Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. Das
deutschen Telekommunikationsgesetz basiert auf der entsprechenden
EU-Richtlinie.