Dämpfer für Deutschen Leichtathletikverband vor dem EuGH

13.06.2019 11:22

Luxemburg (dpa) - Der Deutsche Leichtathletikverband darf EU-Bürger
nicht ohne weiteres von den deutschen Meisterschaften der Senioren
ausschließen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am
Donnerstag auf die Klage eines seit Jahren in Deutschland lebenden
Italieners und seines Berliner Sportvereins Topfit. (Rechtssache
C-22/18)

Der Mann hatte seit 2012 in der Kategorie Senioren an den deutschen
Meisterschaften im Amateursport teilgenommen. Im März 2017 wurde er
jedoch von der Teilnahme mit Wertung ausgeschlossen, weil der DLV
seine Regeln geändert hatte und das Startrecht für EU-Bürger entfiel.


Der Leichtathletikverband begründete dies damit, dass deutscher
Meister nur ein Athlet mit deutscher Staatsangehörigkeit werden
solle, der dann auch bei internationalen Meisterschaften für
Deutschland starten dürfe. Der Italiener klagte vor dem Amtsgericht
Darmstadt, das den EuGH um Rat bat.

Die Luxemburger Richter entschieden nun, eine Regelung wie beim DLV
sei unzulässig, es sei denn, sie sei durch objektive Erwägungen
gerechtfertigt und beachte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. An

den vom DLV vorgebrachten Gründen äußerten sie Zweifel.

In der Kategorie der Senioren wähle der DLV die Teilnehmer an
internationalen Meisterschaften nämlich nicht selbst aus. Vielmehr
könnten sich DLV-Athleten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit
für solche Meisterschaften anmelden. Die EU-Richter verwiesen den
Fall zurück an das Amtsgericht, das nun mögliche andere Gründe für

die DLV-Regelung nach den Vorgaben des EuGH erneut abklopfen soll.