Bundesverfassungsgericht urteilt am 30. Juli zur Bankenunion

14.06.2019 10:45

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 30. Juli
sein Urteil zur zentralen Bankenaufsicht im Euroraum. Das teilte das
höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Als Lehre aus
der Finanzkrise 2007/08 werden die größten Banken und Bankengruppen
seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der Europäischen Zentralbank
(EZB) in Frankfurt überwacht. Aus den Eurostaaten fließen viele
Milliarden an eigenen Restrukturierungsgeldern in einen Fonds, um
Institute in Schieflage abwickeln zu können. (Az. 2 BvR 1685/14 u.a.)

Dagegen geklagt hat eine Gruppe («Europolis») um den Berliner
Finanzwissenschaftler Markus Kerber. Ihrer Ansicht nach fehlt die
rechtliche Grundlage für die Übertragung derart weitreichender
Kompetenzen. Deutschland übernehme unkontrollierbare Haftungsrisiken
für den Bundeshaushalt, habe aber potenziell nichts mehr zu sagen.

In der Verhandlung am 27. November 2018 hatte der Zweite Senat unter
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle unter anderem kritisch
hinterfragt, ob Geldpolitik und Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB
sauber genug getrennt sind. Die Bundesregierung hatte die deutsche
Beteiligung verteidigt: Ein lokales Bankenproblem könne sich leicht
zu einem Stabilitätsproblem für die gesamte Eurozone auswachsen.