EuGH urteilt über telefonische Erreichbarkeit von Online-Händlern

10.07.2019 04:00

Müssen Internet-Händler per Telefon und Fax erreichbar sein?
Verbraucherschützer in Deutschland sehen das so. Nun entscheidet der
Europäische Gerichtshof über ihre Klage.

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am
Mittwoch (9.30 Uhr) in Luxemburg über die Pflicht zur telefonischen
Erreichbarkeit von Online-Händlern. Das Urteil der obersten Richter
wird Auswirkungen für ganz Europa haben.

Hintergrund ist eine Klage aus Deutschland. Der Verbraucherzentrale
Bundesverband hatte gegen den US-Riesen Amazon geklagt, weil der
Internet-Händler nicht ausreichend über die Erreichbarkeiten per
Telefon informiert habe. Eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben
(Rechtssache C 649/17).

In den Vorinstanzen waren die Verbraucherschützer mit ihrem Anliegen
gescheitert. Ein wichtiger Gutachter am EuGH hatte argumentiert, eine
Online-Plattform wie Amazon könne nicht verpflichtet werden, dem
Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Allerdings
müssten eine schnelle Kontaktaufnahme und eine effiziente
Kommunikation garantiert werden. Die Infos darüber müssten klar und
deutlich mitgeteilt werden.

«Im deutschen Verbraucherrecht ist die Angabe einer Telefonnummer
bisher - jedenfalls nach dem Wortlaut der entsprechenden Vorschrift -
Pflicht», sagte Heiko Dünkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
«Im Ausgangsfall hatte der Versandhändler Amazon seinen Kunden zwar
einen Rückrufservice und einen Chat angeboten. Eine direkte
Anrufmöglichkeit war allerdings nicht auf den ersten Blick zu finden.
Verbraucher mussten sich vielmehr mühsam bis zu einer Rufnummer
durchklicken.»