EuGH: Dänemarks Beschluss zu Familienzusammenführung rechtswidrig

10.07.2019 12:04

Luxemburg (dpa) - Dänemark verstößt mit seiner Weigerung, eine
türkische Familie zusammenzuführen, nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Luxemburger Richter
wiesen am Mittwoch die Rechtsauffassung zurück, dass Kopenhagen dem
Paar die Familienzusammenführung mit Verweis auf einen Paragrafen des
dänischen Ausländergesetzes verweigern dürfe. Ein dänisches Gericht

hatte Luxemburg um Auslegung von EU-Recht gebeten (Aktenzeichen
C-89/18).

Das Urteil bezieht sich auf die dänische Rechtsprechung. Für Dänemark

könnte es bedeuten, dass eine Reihe von abgewiesenen
Familienzusammenführungen überprüft werden muss.

Konkret geht es um eine in der Türkei lebende Frau. Die türkische
Staatsbürgerin bat 2009 darum, mit ihrem Mann und ihren gemeinsamen
vier Kindern, die allesamt mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung in
Dänemark lebten, zusammengeführt zu werden. Das verweigerten die
dänischen Behörden mit Verweis auf die damals geltende und 2018
ersetzte sogenannte Verbindungsanforderung. Die Verbindungen der Frau
zu ihrem Heimatland seien größer als die zu Dänemark, hieß es - auc
h
wenn dort der Rest ihrer Familie lebte. Dies widerspricht laut EuGH
einem Jahre zuvor geschlossenen Abkommen zwischen der EU und der
Türkei, wonach später erhobene Regelungen nicht die Möglichkeiten von

Türken beschränken dürften.