EuGH urteilt über Entschädigungen bei Flugverspätungen

11.07.2019 05:15

Flugreisende haben nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr
Flieger mehr als drei Stunden zu spät ankommt. Aber gilt das auch bei
Fernreisen mit Zwischenstopps außerhalb Europas? Der Europäische
Gerichtshof hat es mit einem kniffligen Fall zu tun.

Luxemburg (dpa) - Über Entschädigungen bei verspäteten Flügen
außerhalb Europas urteilt an diesem Donnerstag der Europäische
Gerichtshof. Im speziellen Fall geht es um eine bei einer
tschechischen Fluggesellschaft gebuchten Reise von Prag nach Bangkok
mit Umstieg in Abu Dhabi. Der Flug auf der ersten Teilstrecke, der in
der Europäischen Union begann, war pünktlich, doch der Anschlussflug
kam stark verspätet an.

Einige Passagiere haben die tschechische Airline auf die nach
EU-Recht vorgesehene Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei
Stunden verklagt. Die EU-Richter sollen klären, ob diese Airline
dafür haftet, obwohl der Anschlussflug von der Gesellschaft Etihad
mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgeführt wurde und
auch in Abu Dhabi startete. (Rechtssache C 502/18)

Die Luxemburger EU-Richter hatten zuletzt immer wieder Fälle, bei
denen es um die Auslegung der EU-Fluggastrechteverordnung ging. Diese
sagt Fluggästen in der EU bei Verspätung von mehr als drei Stunden
eine finanzielle Entschädigung zu. Das gilt grundsätzlich für alle
Flüge, die in der EU starten, auch wenn sie in ein Nicht-EU-Land
führen oder von einer nicht in der EU ansässigen Airline ausgeführt
werden.

Vor einem Jahr hatte der EuGH bereits entschieden, dass Flugreisenden
auch bei Verspätungen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen
eine Entschädigung zusteht. Damals ging es um eine Verbindung mit
einer marokkanischen Airline von Berlin nach Agadir mit Zwischenstopp
in Casablanca.