EU-Gericht bestätigt: Bisphenol A besorgniserregender Stoff

11.07.2019 13:24

Luxemburg (dpa) - Die in vielen Alltagsprodukten enthaltene
Chemikalie Bisphenol A ist nach einem Urteil des EU-Gerichts zu Recht
als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft. Die Luxemburger
Richter wiesen eine Klage der Plastikindustrie gegen den Beschluss
der EU-Staaten ab, den auch als BPA bekannten Stoff auf eine
entsprechende Warnliste zu setzen. Er gilt als hormonell wirksam und
schädlich für die Fortpflanzung. (Rechtssache T-185/17)

Bisphenol A ist nach Angaben des Umweltbundesamts eine der am meisten
genutzten Chemikalien. Der Stoff wird in der Kunststoff-Produktion
verwendet. Weltweit werden jährlich rund 3,8 Millionen Tonnen davon
hergestellt. BPA ist in Alltagsprodukten wie Trinkflaschen,
Konservendosen oder auch Kassenzetteln aus Thermopapier oder
Lebensmittelverpackungen enthalten.

Der Hersteller- und Importverband PlasticsEurope hatte gegen die
Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff nach der
REACH-Verordnung geklagt. Die Kläger kritisierten, dass die
EU-Behörden Bisphenol A als Zwischenprodukt nicht von der Einstufung
ausgenommen hatten. Gemeint ist ein Stoff, der nur in der Produktion
entsteht oder verwendet wird und selbst nicht in Verkehr kommt.

Die EU-Richter wiesen dies zurück. Der Status als Zwischenprodukt
schließe die Einstufung als besonders besorgniserregend nicht aus.
Die Aufnahme in eine «Kandidatenliste» für zulassungspflichtige
Stoffe diene vor allem der besseren Information: Öffentlichkeit und
Fachkreise sollten so besser über Risiken und Gefahren aufgeklärt
werden, erläuterte das Gericht.