EuGH: Steuernachlässe für griechische Schnapsbrenner unzulässig

11.07.2019 14:02

Luxemburg (dpa) - Griechenland hat kleinen Schnapsbrennern zu Unrecht
große Steuernachlässe gewährt. Dies entschied der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Die Richter gaben einer Klage
der EU-Kommission gegen Griechenland recht. (Rechtssache C-91/18)

Es geht um Tsipouro oder Tsikoudià genannte Schnäpse, die in
Nordgriechenland und auf Kreta von kleinen Brennereien aus Trester
hergestellt werden, also aus Traubenresten. Griechenland gewährte den
kleinen Herstellern einen um die Hälfte ermäßigten
Verbrauchssteuersatz auf den verwendeten Ethylalkohol und einen
ebenfalls stark ermäßigten Steuersatz auf die Herstellung.

Der Gerichtshof bestätigte jetzt die Auffassung der EU-Kommission,
dass Griechenland damit gegen EU-Recht verstoßen habe. Demnach müssen
bei der Herstellung von alkoholischen Getränken einheitliche
Steuersätze angewendet werden. Griechenland begünstige die im eigenen
Land hergestellten Spirituosen und benachteilige damit die Konkurrenz
aus anderen EU-Ländern, hatte die EU-Kommission argumentiert.