EuGH weist tschechische Klage gegen verschärftes EU-Waffenrecht ab

03.12.2019 12:20

Luxemburg (dpa) - Die Verschärfung des Waffenrechts in der EU nach
den schweren Terroranschlägen in Paris im Herbst 2015 war nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Mit ihrem Urteil
wiesen die Luxemburger Richter am Dienstag eine Klage des EU-Staats
Tschechiens ab (Rechtssache C-482/17). Die damalige Regierung in Prag
hatte vor dem EuGH mit Unterstützung Polens und Ungarns eine
vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der 2017 erlassenen
Richtlinie gefordert.

Die Luxemburger Richter argumentierten, es sei Aufgabe der EU, über
allgemeine Interessen wie die Bekämpfung des internationalen
Terrorismus und schwerer Kriminalität sowie für die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit zu sorgen. Die Gesetzgeber hätten ihren
Ermessensspielraum dabei nicht überschritten. Auch der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit sei nicht verletzt worden.

Eine Ausnahme, die der Schweiz als Mitglied des Schengenraums gewährt
wird, verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot der EU. Der
EuGH betonte, diese Ausnahme trage sowohl der Kultur als auch den
Traditionen des Landes Rechnung. Das Land verfüge über die Erfahrung
und Fähigkeit, betreffende Personen und Waffen zu überwachen. Dadurch
lasse sich vermuten, dass das Ziel der öffentlichen Sicherheit
dennoch erreicht werde.

Die fraglichen Regeln verbieten halb automatische Waffen mit
vergleichsweise großen Magazinen. Bei ihnen muss der Nutzer jeden
Schuss einzeln auslösen, sie laden aber automatisch nach. Lange halb
automatische Waffen mit Magazinen von mehr als 20 Schuss und kurze
derartige Waffen mit Magazinen von mehr als 10 Schuss sind untersagt.