EuGH entscheidet über «Balsamico» aus Deutschland

04.12.2019 04:30

Nur echt aus Modena oder auch darüber hinaus? Das höchste EU-Gericht
entscheidet über die Bezeichnung «Balsamico» bei Essigprodukten aus
Deutschland. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben.

Luxemburg (dpa) - Dürfen Essig-Produkte aus Deutschland als
«Balsamico» vertrieben werden? Darüber entscheidet am Mittwoch (9.30

Uhr) der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bei dem Urteil geht es um
viel Prestige - und um Geld.

Hintergrund des Urteils ist ein Streit zwischen italienischen
Produzenten und einem deutschen Unternehmen (Rechtssache C-432/18).
Die Firma Balema aus Kehl in Baden-Württemberg vertreibt seit Jahren
in Deutschland eigene, auf Essig basierende Produkte unter der
Bezeichnung «Balsamico» und «Deutscher Balsamico».

Ein italienisches Konsortium von Produzenten klagt nun dagegen mit
der Begründung, die Bezeichnung verstoße gegen die in der
Europäischen Union geschützte geografische Angabe Aceto Balsamico di
Modena.

Mit derartigen geschützten Lebensmittelbezeichnungen sollen regionale
Spezialitäten in Europa vor widerrechtlicher Aneignung und Nachahmung
geschützt werden. Italien weist die meisten geschützten
Herkunftsangaben in der EU auf, zu den mehreren Hundert geschützten
Produkten gehören etwa Wein aus Chianti und Schinken aus Parma.

Ein wichtiger EU-Gutachter hatte argumentiert, einzelne nicht
geografische Begriffe aus der Bezeichnung fielen nicht unter den
EU-weiten Schutz. Seine Einschätzung ist für die obersten EU-Richter
nicht bindend, in vielen Fällen folgen sie ihr aber.