EuGH: «Balsamico» aus Deutschland ist rechtens

04.12.2019 10:14

Luxemburg (dpa) - Der Vertrieb von Essig-Produkten als «Balsamico»
aus Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) rechtens. «Balsamico» sei kein geschützter Begriff, befanden
die obersten EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache
C-432/18).

Hintergrund war ein Streit zwischen italienischen Produzenten und
einem deutschen Unternehmen. Die Firma Balema aus Kehl in
Baden-Württemberg vertreibt seit Jahren in Deutschland eigene, auf
Essig basierende Produkte unter der Bezeichnung «Balsamico» und
«Deutscher Balsamico». Die italienischen Produzenten hatten sich
dagegen gewandt mit der Begründung, die Bezeichnung verstoße gegen
die in der Europäischen Union geschützte geografische Angabe «Aceto
Balsamico di Modena».

Mit derartigen geschützten Lebensmittelbezeichnungen sollen regionale
Spezialitäten in Europa vor widerrechtlicher Aneignung und Nachahmung
geschützt werden.

Bei «Aceto Balsamico di Modena» gelte der Schutz allerdings nur für
die Bezeichnung als Ganzes, führten die Richter weiter aus.