EU-Staaten stoßen Schlichtung zum brüchigen Iran-Atomabkommen an

14.01.2020 18:51

Das als historisch gefeierte Atomabkommen soll den Iran am Bau von
Nuklearwaffen hindern. Doch sind die USA ausgestiegen und der Iran
ignoriert inzwischen auch viele Vereinbarungen. Nun soll ein
Schiedsverfahren unter EU-Aufsicht retten, was zu retten ist.

Brüssel/Teheran (dpa) - Im Konflikt um das brüchige Atomabkommen mit
dem Iran haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien eine
Schlichtung zur Rettung des Deals eingeleitet. Man könne die
zunehmenden Vertragsverletzungen seitens der Islamischen Republik
nicht länger unbeantwortet lassen, sagte Außenminister Heiko Maas
(SPD) am Dienstag zur Begründung. Zentrales Ziel bleibe, «dass Iran
niemals Kernwaffen entwickelt». Angestoßen wird nun ein
Verhandlungsprozess innerhalb einer Kommission, die Aufsicht darüber
führt der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell.

Hintergrund der Schlichtung ist, dass sich der Iran schrittweise von
Vertragsauflagen entfernt hat - als Reaktion auf die einseitige
Kündigung durch die USA. Präsident Donald Trump will erreichen, dass
auch die übrigen Vertragspartner den 2015 geschlossenen Deal
beerdigen und wie Amerika scharfe Sanktionen verhängen - das sind
neben den drei EU-Staaten noch China und Russland.

Das als historisch gefeierte Abkommen soll den Iran, dessen oberste
Führung islamische Geistliche stellen, an der Entwicklung von
Atomwaffen hindern. Es gesteht ihm aber die zivile Nutzung der
Kernenergie zu. Im Gegenzug sollten Wirtschaftssanktionen gegen den
Iran fallen.

Der EU-Außenbeauftragte Borrell forderte den guten Willen aller
Seiten bei der Schlichtung. Die Rettung des Vertrags sei wichtiger
denn je, erklärte er. Ziel sei es nicht, erneut Sanktionen zu
verhängen.

Die Linke-Außenpolitikerin Sevim Dagdelen erklärte dagegen, der Start
der Schlichtung sei de facto der «Todesstoß» für das Abkommen. Die

Bundesregierung gebe damit zusammen mit Paris und London «feige dem
Druck von US-Präsident Donald Trump nach und stellt sich hinter den
Konfrontationskurs Washingtons». Ähnlich äußerte sich der iranische

Außenamtssprecher Abbas Mussawi. Der «passive Schritt» sei ein
Zeichen der Schwäche gegenüber den USA, sagte er.

Für Diskussionen in den USA, dem Iran und auch Europa sorgt weiter
die gezielte Tötung des iranischen Top-Generals Ghassem Soleimani
durch das US-Militär in der vergangenen Woche. Der Wissenschaftliche
Dienst des Bundestags äußerte nun erhebliche Zweifel, dass die
Drohnenattacke in Bagdad mit dem Völkerrecht vereinbar war. Bisher
habe die US-Regierung nicht verdeutlicht, warum die Tötung unbedingt
notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von
US-Amerikanern abzuwehren, heißt es in einem Gutachten. Es wurde von
der Linksfraktion in Auftrag gegeben und liegt der Deutschen
Presse-Agentur vor. Der Angriff erfülle offensichtlich nicht die
Kriterien eines «finalen Rettungsschusses» und erscheine deshalb als
Verstoß gegen Völkerrecht. Washington hatte die Tötung mit angeblich

bevorstehenden Angriffen auf US-Bürger und Botschaften begründet,
dafür aber keine Beweise vorgelegt.

Teheran hatte die Tötung des Generals mit einem Vergeltungsschlag auf
Militärstützpunkte im Irak beantwortet, die auch von den USA genutzt
werden. Dabei wurde inmitten der militärischen Konfrontation
irrtümlich eine ukrainische Linienmaschine mit 176 Menschen an Bord
abgeschossen - was das Militär erst Tage später einräumte. Zuvor
hatten die Behörden von einem technischen Defekt gesprochen.

Nach Angaben des Webportals Khabar Online soll inzwischen derjenige,
der den Abschuss der Maschine gefilmt hat, in Robat-Karim südlich von
Teheran verhaftet worden sein. Amtliche Quellen bestätigten dies aber
zunächst nicht.

Präsident Hassan Ruhani forderte erneut eine lückenlose Aufklärung
und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Er
könne nicht akzeptieren, dass lediglich ein Soldat, der «auf den
Knopf gedrückt hat», alleine verantwortlich sein solle. Auch andere
Abteilungen und Organisationen trügen eine Mitschuld. Es gehe nicht
nur um 176 unschuldige Opfer des Unglücks, sondern um die zukünftige
Sicherheit des Landes.

Der Abschuss der Maschine und besonders die Vertuschung der Fakten
führten zu Protesten in Teheran und mehreren anderen Städten. Dabei
sollen nach Angaben des Justizsprechers etwa 30 Demonstranten
festgenommen worden sein. Die Demonstranten fordern eine Bestrafung
der Verantwortlichen, einige sogar den Rücktritt der iranischen
Führung, weil die sie mit falschen Informationen betrogen habe.

Regierungssprecher Ali Rabiei hatte am Montag bestritten, den
Abschuss vertuscht zu haben. Sogar Ruhani habe erst zwei Tage nach
dem Unglück erfahren, dass die Maschine abgeschossen worden sei.

Die Kritik der Iraner richtet sich auch gegen die staatlichen Medien,
besonders den Fernsehsender IRIB. Mindestens drei Moderatorinnen
haben bei IRIB gekündigt, weil sie nach eigenen Angaben die Zuschauer
nicht mehr belügen wollten. IRIB jedoch argumentiert, der Sender habe
seine Informationen aus amtlichen Quellen erhalten und keine Schuld.

Die Auswirkungen könnten sich schon nächsten Monat zeigen. Im Februar
feiert der Iran den 41. Jahrestag seiner islamischen Revolution. Ob
die Kundgebungen so solidarisch ablaufen wie in den vergangenen
Jahren, ist fraglich. Außerdem findet das wichtigste Filmfestival des
Landes statt. Viele Filmemacher, Produzenten und Schauspieler wollen
aber aus Protest nicht teilnehmen.

Am wichtigsten ist jedoch die Parlamentswahl am 21. Februar.
Beobachter glauben, dass die Wahlbeteiligung wegen der Proteste
niedrig sein wird. Davon dürften ihrer Meinung nach die Hardliner und
Erzkonservativen profitieren, da deren Anhänger auf jeden Fall
wählen.

Nach der umstrittenen Teilnahme des britischen Botschafters an einer
Trauerkundgebung für die Absturzopfer am Wochenende fordert die
iranische Justiz nun die Ausweisung des Top-Diplomaten. Dies sagte
Justizsprecher Gholam-Hussein Ismaili laut Nachrichtenagentur Isna.
Der Botschafter Rob Macaire war deswegen am Samstag schon kurzfristig
festgesetzt worden, aber nach 30 Minuten wieder freigekommen.
Zuständig für eine Ausweisung wäre aber das iranische
Außenministerium, nicht die Justiz.