EU-Kommission: Rechtsstaatlichkeit Bedingung für EU-Gelder

25.05.2020 11:34

Brüssel (dpa) - Gelder aus dem EU-Haushalt sollen nach dem Willen der
EU-Kommission künftig nur die Mitgliedsstaaten bekommen, die sich an
Rechtsstaatlichkeit und die gemeinsamen Grundwerte halten. An diesem
Prinzip will die Kommission auch in ihrem für Mittwoch angekündigten
neuen Haushaltsentwurf festhalten, wie Vizepräsidentin Vera Jourova
am Montag in einer Anhörung des Europaparlaments deutlich machte.

Diese Koppelung sei «nötiger denn je», sagte Jourova. Die
EU-Kommission werde darauf achten, dass dies Teil einer Vereinbarung
über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis

2027 sei.

Die Kommission hatte Rechtsstaatlichkeit bereits in ihrem ersten
Vorschlag für den Haushaltsrahmen 2018 als Bedingung für die
Auszahlung von EU-Mitteln vorgesehen. Länder wie Ungarn oder Polen,
gegen die Strafverfahren wegen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit
laufen, lehnen diese Koppelung ab. Im Lauf der Verhandlungen kamen im
Februar Vorschläge auf den Tisch, die Bedingung abzuschwächen.

Wegen der Coronakrise will die Kommission am Mittwoch einen neuen
Entwurf für den Haushaltsrahmen einschließlich eines Plans zur
wirtschaftlichen Erholung vorlegen. Darin soll die strikte Koppelung
nun wieder enthalten sein.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel
Macron hatten zuletzt einen eigenen Vorschlag für einen
500-Milliarden-Euro-Wiederaufbaufonds gemacht, der jedoch in einigen
EU-Staaten auf Widerstand trifft. Die Kommission sucht einen
Kompromiss.