EU-Kommission: Berlin hat Lufthansa-Rettung noch nicht angemeldet

26.05.2020 13:35

Brüssel (dpa) - Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben bislang
nicht mit der abschließenden Prüfung des Lufthansa-Rettungspakets
begonnen. Die dafür notwendige Notifizierung sei bislang nicht
erfolgt, sagte eine Sprecherin am Dienstag in Brüssel. Es gebe noch
keine Entscheidung.

Zu Auflagen, die die Kommission für ihre Zustimmung zum Rettungspaket
verlangen könnte, wollte sich die Sprecherin nicht äußern. Aus
CDU-Kreisen hatte es zuletzt geheißen, die Kommission wolle die
Lufthansa zur Abgabe von Start- und Landerechte an den
Hauptstandorten Frankfurt und München bewegen.

Die Sprecherin verwies in diesem Zusammenhang lediglich erneut
darauf, dass die Regeln für Corona-Hilfen bei Fällen wie der
Lufthansa «zusätzliche Maßnahmen zur Wahrung eines wirksamen
Wettbewerbs» vorsehen. Diese müssen von den jeweiligen
Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden und können zum Beispiel
«strukturelle oder verhaltensbezogene Verpflichtungen» umfassen.

Verlangt werden die Vorschläge bei Rekapitalisierungsmaßnahmen ab
einer Höhe von 250 Millionen Euro, wenn diese an Unternehmen gehen,
die auf mindestens einem der für sie relevanten Märkte über
beträchtliche Marktmacht verfügen.

«Wir wenden die klar formulierten Regeln auf die angemeldeten
Maßnahmen aller Mitgliedstaaten gleich an», betonte die
Kommissionssprecherin am Dienstag. Sie wandte sich damit indirekt
gegen aus Deutschland kommende Vorwürfe, dass überzogene Auflagen
gefordert werden könnten.

Die Brüsseler Behörde hatte die Regeln für Staatshilfen wegen der
Corona-Krise zuletzt deutlich gelockert. Sie wacht allerdings weiter
darüber, dass Hilfspakete nicht zu unverhältnismäßigen
Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Sieht sie diese Gefahr
bei dem geplanten Lufthansa-Paket, könnte sie theoretisch besondere
Auflagen fordern.

Als generelle Auflage gilt zum Beispiel, dass die mit dem Geld der
Steuerzahler finanzierte Unterstützung für Unternehmen hinreichend
vergütet wird. Zudem dürfen staatliche rekapitalisierte Unternehmen
keine Dividenden mehr ausschütten und keine Bonuszahlungen mehr
leisten.