EU-Abgeordnete pochen auf Rechtsstaat als Voraussetzung für EU-Geld

09.07.2020 18:19

Brüssel (dpa) - Die Auszahlung von EU-Geld muss nach Ansicht mehrerer
EU-Parlamentarier künftig an die Rechtsstaatlichkeit in den
Empfängerländern geknüpft werden. Deutschland müsse während seine
r
EU-Ratspräsidentschaft für einen Mechanismus sorgen, bei dem der
Fluss von EU-Geld stärker kontrolliert und bei Verstößen gegen die
Rechtsstaatlichkeit unterbrochen werden könne, forderten die
Abgeordneten am Donnerstag bei einer Plenumsdebatte in Brüssel.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die anderen Staats- und
Regierungschefs treffen sich Ende nächster Woche zu einem
EU-Sondergipfel, um über den siebenjährigen EU-Haushalt ab 2021 und
den Corona-Aufbauplan zu verhandeln. Die EU-Kommission hatte
vorgeschlagen, die Auszahlung von EU-Hilfen künftig an die
Rechtsstaatlichkeit in den Empfängerländern zu koppeln. Im Rat der
Staats- und Regierungschefs besteht darüber jedoch keine Einigkeit.

Die deutsche Ratspräsidentschaft unterstütze einen entsprechenden
Vorschlag, betonte der Staatssekretär im Auswärtigem Amt, Michael
Roth (SPD), am Donnerstag im Europaparlament. Der Rat habe keine
Angst davor, die Meinungsverschiedenheiten zu diskutieren. Die
EU-Staaten legten Wert darauf, dass alle Länder geprüft würden und
nicht nur einzelne.

Der Europaabgeordnete Moritz Körner (FDP) sagte, es müsse
Konsequenzen dafür geben, wenn EU-Gelder genommen und EU-Rechte mit
den Füßen getreten würden. Die EU sei eine Wertegemeinschaft und
nicht nur ein Binnenmarkt. Die SPD-Europapolitikerin Katarina Barley
betonte, dass die EU ohne Respekt vor den Werten nicht funktioniere.
Sie warnte in Richtung der EU-Staaten, dass das Europaparlament mit
Widerstand reagieren würde, sollte ein Schutzmechanismus verhindert
oder erschwert werden.

In der Vergangenheit standen vermehrt Länder wie Ungarn, Polen und
Malta wegen Nicht-Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in der Kritik.
Gegen Polen und auch Ungarn laufen Verfahren nach Artikel 7 des
EU-Vertrags wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Grundwerte. Doch die

Verfahren kommen seit längerem kaum voran.