EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Hilfen für Flughäfen

11.08.2020 18:26

Brüssel/Berlin (dpa) - Deutschland darf von der Corona-Krise heftig
getroffene Flughäfen nach einer Entscheidung der EU-Kommission mit
Zuschüssen unter die Arme greifen. Entsprechende Beihilferegelungen
genehmigten die europäischen Wettbewerbshüter, wie die EU-Behörde am

Dienstag mitteilte.

«Diese Regelung wird es den deutschen Behörden (...) ermöglichen,
deutsche Flughäfen für Verluste, die ihnen infolge des
Coronavirus-Ausbruchs entstanden sind, zu entschädigen. Gleichzeitig
wird sie den Flughäfen helfen, ihre Liquiditätsengpässe zu überwind
en
und die Krise zu überstehen», sagte EU-Wettbewerbskommissarin
Margrethe Vestager. Der Flughafenbetrieb müsse gesichert werden, um
Anbindung, Mobilität und Luftverkehr zu gewährleisten.

Die Luftfahrtbranche ist von den Auswirkungen der Pandemie besonders
hart getroffen. Nach früheren Angaben des Branchenverbands ADV
verloren die Flughäfen in der Corona-Flaute jeden Monat eine halbe
Milliarde Euro Umsatz. Der Flugverkehr war zeitweise nahezu
eingestellt. Deshalb hat die Bundesregierung die nun genehmigte
Unterstützung auf den Weg gebracht.

Nach Angaben der EU-Kommission ist vorgesehen, dass deutsche Behörden
den Flughäfen ausgefallene Einnahmen, die unmittelbar auf den
Coronavirus-Ausbruch zwischen 4. März und 30. Juni zurückzuführen
sind, mit Zuschüssen ausgleichen können. Dabei sei sichergestellt,
dass Zuschüsse, die den tatsächlichen Schaden übersteigen,
zurückgezahlt werden müssten. Zudem geht es demnach um
Liquiditätshilfen etwa als Darlehensgarantien, Zinsvergünstigungen
oder Stundungen bestimmter Steuern und anderer Abgaben. Den Großteil
davon hatten die EU-Wettbewerbshüter bereits in vorherigen
Entscheidungen genehmigt. Nun segneten sie auch die Stundungen von
Steuern und Abgaben ab.