Brexit: Londoner Clearinghäuser bleiben vorerst in der EU im Geschäft

21.09.2020 13:39

Brüssel (dpa) - Trotz des Brexits dürfen spezialisierte Finanzfirmen
in Großbritannien vorerst weiter das sogenannte Clearing im
Derivatehandel für Partner in der Europäischen Union abwickeln. Dafür

erteilte die EU-Kommission am Montag die Genehmigung für 18 Monate.
Anderenfalls könnten Risiken für die Stabilität der Finanzmärkte
entstehen, erklärte Vizepräsident Valdis Dombrovskis.

Die Zentralen Gegenparteien stehen im Handel mit Derivaten - das sind
Finanzinstrumente auf Grundlage der erwarteten Kursentwicklung etwa
von Rohstoffen oder Aktien - zwischen Käufer und Verkäufer. Sie
wirken wie ein Puffer, um das Risiko dieser Geschäfte zu dämpfen.
Clearing-Häuser springen ein, wenn einer der Handelspartner ausfällt.
Derzeit findet die billionenschwere Abwicklung von Handelsgeschäften
mit Euro-Wertpapieren, das Euro-Clearing, überwiegend in London
statt.

Mit der EU-Genehmigung dürfen britische Firmen die Finanzgeschäfte
auch nach Ende der Brexit-Übergangsphase zum Jahresende im
EU-Binnenmarkt anbieten. Die Frist von 18 Monaten sollten
Marktteilnehmer in der EU nutzen, um ihre «exzessive Abhängigkeit von
Gegenparteien im Vereinigten Königreich zu reduzieren», mahnte
Dombrovskis. In der Zeit sollten in der EU eigene Kapazitäten
aufgebaut werden.

Großbritannien ist Ende Januar aus der EU ausgetreten, bleibt aber
noch bis Jahresende im Binnenmarkt. Erst dann kommt der
wirtschaftliche Bruch. Derzeit wird über ein Anschlussabkommen
verhandelt, aber bislang ohne greifbare Ergebnisse.