EuGH: Britische Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C rechtens

22.09.2020 10:05

Luxemburg (dpa) - Großbritannien darf den Bau des Atomkraftwerks
Hinkley Point C mit staatlichen Beihilfen fördern. Das hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und eine Klage Österreichs
als unbegründet zurückgewiesen. Anders als von der Regierung in Wien
argumentiert, müsse mit staatlichen Beihilfen nicht ein Ziel von
gemeinsamem Interesse wie etwa dem Ausbau erneuerbarer Energien
verfolgt werden, entschieden die Richter in Luxemburg, wie das
Gericht am Dienstag mitteilte. (Rechtssache C-594/18P)

Hinkley Point C in der südwestenglischen Grafschaft Somerset ist der
erste AKW-Neubau in Großbritannien seit Jahrzehnten. Das Werk soll
2023 ans Netz gehen und 60 Jahre laufen. Aus Sicht Österreichs, das
keine Atomkraftwerke hat, sind alternative Energieformen
förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft.

Die EU-Kommission hatte die Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Dabei
geht es unter anderem um eine garantierte Ausgleichszahlung für den
AKW-Betreiber, falls das Kraftwerk aus politischen Gründen vorzeitig
abgeschaltet wird. Großbritannien hatte den Betreibern einen hohen
garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.

Der EuGH betonte nun, dass jedes EU-Mitglied das Recht habe, zwischen
verschiedenen Energiequellen zu wählen. «Eine Entscheidung für die
Kernenergie wird in der Vorschrift nicht ausgeschlossen.» Mit dieser
Begründung hatte 2018 schon das EU-Gericht in der Vorinstanz die
österreichische Klage von 2015 abgewiesen. Großbritannien war zu
diesem Zeitpunkt noch Mitglied der Gemeinschaft.